Die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung muss gegenüber Ausländern fallen. Es kann kein Geschäftsmodell der Zukunft sein, wenn sich unser Bankenplatz zur Fluchtburg der internationalen Steuerumgehung rüstet. Das Bankkundengeheimnis soll die Privatsphäre der Kunden schützen, nicht aber Leute, die ihr Geld arglistig an ihren Heimatstaaten vorbeischmuggeln. Wer sich nicht an die Gesetze seines Landes halten will, soll auswandern.
Die Schweiz kann sich noch deutlicher als Ort der Freiheit profilieren. Aus den reformunfähigen Hochsteuerländern der EU wären Firmen und Personen wegzulocken.
Fragen zum Schutz der Privatsphäre und zur Kapitalfreizügigkeit:
Was passiert, zum Beispiel, wenn der afrikanische Diktator Robert Mugabe Einsicht in die Konti von Regimegegnern verlangt? Würden Leute, die ihr Geld vor wahnsinnigen Politikern in Sicherheit bringen wollen, in der Schweiz künftig härter verfolgt als asylsuchende Drogendealer an der Zürcher Langstrasse?
Oder stellen wir uns vor, Deutschland würde von einer Hyperinflation erfasst und der Kapitalexport ins Ausland verboten. Sollen unsere Banken Deutsche, die ihr Geld in einen stabilen Hafen retten, denunzieren und ausliefern?
Roger Köppel in der WW09.09, Seite 5.
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