Donnerstag, 19. November 2009

fragwürdige Personenfreizügigkeit

Die Bewährungsprobe der Personenfreizügigkeit steht erst noch bevor. Entscheidend ist, was geschieht, wenn in der Schweiz der Aufschwung einsetzt und der Bedarf an Arbeitskräften wieder zunimmt. Berücksichtigen die Arbeitgeber dann die Personen, die in den vergangenen zwei Jahren ihre Stelle verloren und sich in der Zwischenzeit weitergebildet haben - oder holen sie wieder neue, jüngere Arbeitskräfte im Ausland? Sollte Letzteres passieren, wird die Sockelarbeitslosigkeit in der Tat stark zunehmen, und die bisher grosse Unterstützung für die Personenfreizügigkeit in der Bevölkerung dürfte schnell schwinden.
Francesco Benini in der NZZaS vom 15.11.09, Seite 20f.



Der Härtetest kommt erst noch. Wenn 2011 die Arbeitslosigkeit unter der Schweizer Bevölkerung nicht sinkt, wird der Bundesrat unter starken Druck geraten, Korrekturen an der Personenfreizügigkeit vorzunehmen.
Paul Rechsteiner, der Präsident des Gewerkschaftsbundes - im selben Artikel

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Insbesondere wird es im Jahr 2011 interessant, wenn die Personenfreizügigkeit mit den neuen EU-Länder (ex Bulgarien/Rumänien) in Kraft tritt.
Was rund 99% der Schweizer nicht wissen (wollen) ist die Tatsache, dass innerhalb der alten EU nur Irland und UK die volle Personenfreizügigkeit mit den neuen EU-Länder kennen. Das wird sich auch in 2011 nicht geändert haben. Dann kennt nebst Irland und UK nur die CH die Personenfreizügigkeit mit den neuen EU-Länder.
Die Lohnabhängigen können sich schon mal warm anziehen.