SVP-Nationalrätin Andrea Geissbühler hat eine parlamentarische Initiative zur Streichung der „täterfreundlichen“ Artikel 19 und 20 im Strafgesetzbuch erreicht. Darin geht es um Straferlass und –reduktion bei verminderter Schuldfähigkeit und um die Anordnung von Gebutachtungen. Rückmeldungen aus ihrem Alltag als Polizistin haben sie dazu bewegt: „Es kommt in der Praxis oft vor, dass unter Drogen und Alkohol stehende Täter für Gewaltdelikte milder oder gar nicht bestraft werden. Die Richter verstecken sich dabei hinter Gutachten und betreiben Täterschutz.“
20min vom 01.12.09, Seite 10.
Dienstag, 1. Dezember 2009
Abschaffung des Täterschutzes
Im Datenschutz wie auch im Strafgesetz:
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Bravo!
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P
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