Donnerstag, 31. März 2011

unhaltbares Scheidungsrecht

Es gibt sie also tatsächlich, die Scheidung ohne Kampf?
Solange die beiden Ehepartner finanziell gleich stark sind und keine Kinder haben durchaus. Verdient der Mann hingegen besonders viel Geld oder sind die Finanzen knapp, gibt es Streit.

Willigt nur ein Ehepartner in die Scheidung ein, wird diese erst nach einer zweijährigen Trennungsphase rechtskräftig. Wieso klammert sich jemand so an eine kaputte Ehe?
In erster Linie aus finanziellen Gründen: Hat die Ehe zum Beispiel nur zwei, drei Jahre gehalten und sind keine Kinder daraus hervorgegangen, so bekommt die Frau nach der Scheidung keine Unterhaltszahlung. Während der Trennungsphase hingegen muss der Mann sie finanziell unterstützen. Ausserdem steigt auch das Vermögen in der Pensionskasse, das nach der Scheidung aufgeteilt wird, weitere zwei Jahre lang an. Die Frau profitiert in dem Fall also gleich doppelt, wenn sie die zwei Jahre verstreichen lässt.


Das gemeinsame Sorgerecht wird überschätzt. Es tönt gut auf dem Papier, viel bringen wird es nicht.
Warum?
Was passiert, wenn sich die Parteien nicht einigen können? Dann bestimmt trotzdem die Mutter, weil die Kinder bei ihr wohnen. Zudem kann die Frau immer noch jederzeit mit den Kindern auswandern, gemeinsame Sorge hin oder her, da kann der Mann überhaupt nichts machen.

Wie müsste das Gesetz angepasst werden, damit die Väter tatsächlich gleichberechtigt mitreden können?
Man müsste einzelne Punkte spezifizieren. So könnte man etwa vorschreiben, dass der Vater seine Zustimmung geben muss, bevor die Kinder das Land verlassen dürfen. Oder dass die Schule auch gegenüber dem Vater eine Informationspflicht hat.

Benachteiligt, ja gar ausgenommen fühlen sich viele Scheidungsväter auch beim Thema Unterhaltszahlungen. Können Sie das nachvollziehen?
Ja, durchaus. Nehmen wir folgendes Beispiel: Ein Paar hat zum Zeitpunkt der Trennung zwei kleine Kinder, die Frau arbeitet zehn Prozent. Laut Gesetz muss die Frau ihr Pensum auf 50 Prozent erhöhen, sobald das kleinere Kind zehn Jahre alt ist. Erst nach seinem 16. Geburtstag hat sie wieder ein Vollzeitpensum anzunehmen. Das heisst, der Mann muss ewig lange Unterhalt zahlen. Und dies nicht zu knapp: Verdient ein Mann 8000 Franken pro Monat, so darf er ungefähr 3500 Franken für sich behalten, den Rest muss er an die Familie abgeben.

Sie halten also auch diese Regelung für männerfeindlich?
Der Mann bezahlt meiner Meinung nach nicht zu viel, aber zu lange. Die Frau könnte problemlos 50 Prozent arbeiten, sobald die Kinder sieben, acht Jahre alt sind. Sind sie 13 Jahre alt, könnte sie das Pensum auf 100 Prozent erhöhen. In der heutigen Zeit ist das machbar.

Glauben Sie selber eigentlich noch an die Institution Ehe?
Nein, ich würde niemals heiraten! Wenn man Tag für Tag mit all diesen schlechten Beispielen konfrontiert ist…nein danke.

Und heiratswilligen Bekannten raten Sie zu einem Ehevertrag?
Wenn die Heirat denn unbedingt sein muss, ist so ein Vertrag sicher nicht schlecht. Wobei man nur das Güterrecht vertraglich regeln kann, Unterhalt und Sorgerecht nicht. Es gibt also noch mehr als genug Gründe, sich bei einer Scheidung trotzdem in die Haare zu geraten.

Jeanette Kuster Mamablog

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