Samstag, 14. Mai 2011

Verarmte Politiker wären der beste Beweise für das Versagen ihrer Politik

Das Parlamentsressourcengesetz» (PRG) ­regelt Einkommen und Entschädigungen der National- und Ständeräte.
Art. 8 des Parlamentsressourcengesetzes sieht vor, dass Parlamentarier, die bei einer ­Abwahl oder einem Rücktritt «keinen gleichwertigen Ersatz für das Einkommen als Ratsmitglied erzielen», eine sogenannte «Überbrückungshilfe» zugesprochen erhalten.

Wer immer also nach der politischen Kar­riere in Bern weniger verdient als vorher, hat einen gesetzlichen Anspruch auf weiterlaufende Zahlungen aus der Bundeskasse. Seit dem Jahr 2003 hat rund ein Dutzend ehemalige ­Parlamentarier von diesem goldenen Fallschirm à la bernoise Gebrauch gemacht.

Kostenpunkt: 520 000 Franken, bezahlt von den (Ab-)Wählern und Steuerzahlern.

Philipp Gut in der WeWo19.11, Seite 17.
Namensliste inkl. Parteizugehörigkeit und früherer Tätigkeit bitte hier posten.

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