Art. 8 des Parlamentsressourcengesetzes sieht vor, dass Parlamentarier, die bei einer Abwahl oder einem Rücktritt «keinen gleichwertigen Ersatz für das Einkommen als Ratsmitglied erzielen», eine sogenannte «Überbrückungshilfe» zugesprochen erhalten.Namensliste inkl. Parteizugehörigkeit und früherer Tätigkeit bitte hier posten.
Wer immer also nach der politischen Karriere in Bern weniger verdient als vorher, hat einen gesetzlichen Anspruch auf weiterlaufende Zahlungen aus der Bundeskasse. Seit dem Jahr 2003 hat rund ein Dutzend ehemalige Parlamentarier von diesem goldenen Fallschirm à la bernoise Gebrauch gemacht.
Kostenpunkt: 520 000 Franken, bezahlt von den (Ab-)Wählern und Steuerzahlern.
Philipp Gut in der WeWo19.11, Seite 17.
Samstag, 14. Mai 2011
Verarmte Politiker wären der beste Beweise für das Versagen ihrer Politik
Das Parlamentsressourcengesetz» (PRG) regelt Einkommen und Entschädigungen der National- und Ständeräte.
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