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Montag, 7. Mai 2012

USA sucht 3 Schweizer per Interpol

...über Interpol zur Fahndung ausgeschrieben. Eine schärfere Form, die Auslieferung eines Beschuldigten voranzutreiben, gibt es nicht.

Die Schweiz liefert keine Landsleute aus. Doch in fast allen anderen Ländern könnte M. bei einer Passkontrolle jederzeit verhaftet werden: Interpol hat 190 Mitgliedsnationen.
Er ist nicht der Einzige mit diesem Schicksal. Seit Anfang 2009 hat das US-Justizministerium 21 Strafklagen in Abwesenheit gegen Personen bekanntgegeben, die am Schweizer Finanzplatz arbeiten: Banker, Anwälte, Vermögensverwalter. Es könnte noch mehr Beschuldigte geben, auch wenn die USA in der Regel nicht auf öffentlichkeitswirksame Medienmitteilungen verzichten. «Nicht auszuschliessen, dass versiegelte Klageschriften gegen weitere Individuen existieren», sagt ein ehemaliger Mitarbeiter der US-Steuerbehörde IRS.

Sebastian Bräuer und Kim Bode in der NZZaS vom 29.04.12, Seite 28.

Sonntag, 24. Mai 2009

„Ein albanisches Märchen“, richterliches Nachspiel

Was ist notwendig, um zwei Menschen, welche von Interpol noch wie vor weltweit zur Verhaftung ausgeschrieben werden dingfest zu machen?
Die Bezirksrichterin Carla Brodbeck entschied, dass es unstatthaft ist, die beiden Albaner beim Namen zu nennen. Dabei sind diese von sich aus über die SonntagsZeitung und die Rundschau an die Öffentlichkeit gelangt und werden, wie erwähnt, per Internet behördlich gesucht. Weiter komme es einer unnötigen Anprangerung gleich, auf die beiden polizeilich Gesuchten hinzuweisen.

Die Schweiz ist Mitglied von Interpol und anerkennt den albanischen Rechtsstaat über ein Rechtshilfeabkommen. Trotzdem stellt Brodbeck den beiden Albanern, bzw. ihrem Anwalt unentgeltlichen Rechtsbeistand in Aussicht.
In Anlehnung an Roger Köppel in der WW20.09, Seite 5.
So eine Richterin ist unhaltbar, so wie diese beiden mutmasslichen Straftäter nichts in der Schweiz verloren haben.

Freitag, 18. April 2008

Prozesse gegen die Weltwoche

Rassismus
Im September 2006 bezeichnete die Weltwoche in einem Artikel von Urs Paul Engeler die Fertigkeit der Rätoromanen an staatliche Subventionen zu kommen als "räuberisch". Diese gebärden sich nun als eigene Rasse und streiten sich heute vor dem Kreisgericht Bern-Laupen.

Genozidleugnung
Ausserhalb des medialen Mainstreams wagte die Weltwoche nebst einer gängigen Meinung (Hans-Lukas Kieser), auch die Meinung eines anders Denkenden zu veröffentlichen und zwar jene von Norman Stone, langjähriger Dozent an der University of Oxford, heute an der Koç-Universität in Istanbul. Er vertritt die türkische Version am Massaker an den Armeniern im Jahre 1915/1916.

Persönlichkeitsverletzung
Die beiden "mutmasslichen Kriminellen", welche auch Blocher in seiner Abilsgüetlirede zum Problem wurden, fühlen sich in ihrer Persönlichkeit verletzt, nachdem die Weltwoche deren öffentlich zugängliche (Interpol!) Fahndungsfotos und -namen abdruckte. Und dies, nachdem diese zuvor der SonntagsZeitung einwilligten, ihre Namen abdrucken zu dürfen.
In Anlehnung an Alex Baur in der WW16.08, Seite 42.


Meine Haltung
  1. Von Rassen zu sprechen macht in Zeiten der multikulturellen Durchmischung keinen Sinn mehr. Ganz lächerlich wird das Antirassismusgesetz, wenn sich Rätoromanen als eigene Rasse aufspielen.
  2. "Genozid" unterliegt der Definition von Historikern und nicht von Richtern. Jeder soll frei sein, sich selbst eine Meinung zu bilden und diese zu vertreten.
  3. Wer nicht in die Öffentlichkeit gezerrt werden will, soll auch nichts entsprechendes tun. Kriminelle Handlungen oder der Bezug staatlicher Leistungen interessieren die Öffentlichkeit zu Recht.