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Freitag, 20. August 2010

staatlich geförderter Firmenverrat

eigentliches Wesen eines Whistleblowers
  • Er handelt aus einem moralischen Antrieb, weil er sich an Missständen stört, die Dritten massive Schäden zufügen
  • zu einer Weitergabe der Informationen entschliesst er sich erst, nachdem er vergeblich interne Stellen auf die Missstände aufmerksam zu machen versuchte
  • er zieht keinen persönlichen Nutzen aus seinem Handeln.
Soeben wurde in Washington ein Gesetz in Kraft gesetzt, das es der US-Börsenaufsicht SEC erlaubt, Mitarbeiter von Finanzfirmen für den Verrat von brisanten Informationen zu belohnen. Führt dieses Insider-Material zu einer Verurteilung des Arbeitgebers, erhält der Informant bis zu 30 Prozent einer allfälligen Geldstrafe. Mit diesem Gesetz wird nun offiziell der Treuebruch, ja gar ein Rechtsbruch im Verhältnis von Mitarbeiter und Arbeitgeber honoriert.

Wer dazu übergeht, Unrecht mit Unrecht zu bekämpfen, gerät auf eine schiefe Ebene. Dies trifft speziell auf Staaten zu, die sich als Rechtsstaaten verstehen und sich deshalb besonders vorbildlich an solche Prinzipien halten müssten. Doch wenn Deutschland gestohlene Bankdaten kauft, um Steuersünder zu überführen, nehmen die Politiker für sich das Privileg in Anspruch, selbst das höhere Interesse zu definieren, das sie gewissermassen über den Rechtsstaat erhebt.
Felix E. Müller in der NZZaS vom 15.8.10, Seite 13.

Samstag, 6. Februar 2010

Asyl für deutsche Steuerflüchtlinge

Deutschland ist kein Rechtsstaat mehr. Deshalb fordere ich, dass die Schweiz den Personen auf der Steuer-CD Asyl gibt. Diese werden in ihrem Heimatland zu unrecht verfolgt
Christoph Mörgeli
Wie ich schon lange fordere: Wirtschaftsflüchtlinge nein, Steuerflüchtlinge ja.

Sonntag, 24. Mai 2009

„Ein albanisches Märchen“, richterliches Nachspiel

Was ist notwendig, um zwei Menschen, welche von Interpol noch wie vor weltweit zur Verhaftung ausgeschrieben werden dingfest zu machen?
Die Bezirksrichterin Carla Brodbeck entschied, dass es unstatthaft ist, die beiden Albaner beim Namen zu nennen. Dabei sind diese von sich aus über die SonntagsZeitung und die Rundschau an die Öffentlichkeit gelangt und werden, wie erwähnt, per Internet behördlich gesucht. Weiter komme es einer unnötigen Anprangerung gleich, auf die beiden polizeilich Gesuchten hinzuweisen.

Die Schweiz ist Mitglied von Interpol und anerkennt den albanischen Rechtsstaat über ein Rechtshilfeabkommen. Trotzdem stellt Brodbeck den beiden Albanern, bzw. ihrem Anwalt unentgeltlichen Rechtsbeistand in Aussicht.
In Anlehnung an Roger Köppel in der WW20.09, Seite 5.
So eine Richterin ist unhaltbar, so wie diese beiden mutmasslichen Straftäter nichts in der Schweiz verloren haben.