Freitag, 20. August 2010

staatlich geförderter Firmenverrat

eigentliches Wesen eines Whistleblowers
  • Er handelt aus einem moralischen Antrieb, weil er sich an Missständen stört, die Dritten massive Schäden zufügen
  • zu einer Weitergabe der Informationen entschliesst er sich erst, nachdem er vergeblich interne Stellen auf die Missstände aufmerksam zu machen versuchte
  • er zieht keinen persönlichen Nutzen aus seinem Handeln.
Soeben wurde in Washington ein Gesetz in Kraft gesetzt, das es der US-Börsenaufsicht SEC erlaubt, Mitarbeiter von Finanzfirmen für den Verrat von brisanten Informationen zu belohnen. Führt dieses Insider-Material zu einer Verurteilung des Arbeitgebers, erhält der Informant bis zu 30 Prozent einer allfälligen Geldstrafe. Mit diesem Gesetz wird nun offiziell der Treuebruch, ja gar ein Rechtsbruch im Verhältnis von Mitarbeiter und Arbeitgeber honoriert.

Wer dazu übergeht, Unrecht mit Unrecht zu bekämpfen, gerät auf eine schiefe Ebene. Dies trifft speziell auf Staaten zu, die sich als Rechtsstaaten verstehen und sich deshalb besonders vorbildlich an solche Prinzipien halten müssten. Doch wenn Deutschland gestohlene Bankdaten kauft, um Steuersünder zu überführen, nehmen die Politiker für sich das Privileg in Anspruch, selbst das höhere Interesse zu definieren, das sie gewissermassen über den Rechtsstaat erhebt.
Felix E. Müller in der NZZaS vom 15.8.10, Seite 13.

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