Man denkt also vor allem an die Liebesgeschichten von Männern mit Mädchen, mit Pubertierenden, mit Minderjährigen – und empfindet ein doppeltes Unbehagen. Nach dem Gesetz ist solche Liebe zwar nicht strafbar: Boettichers Freundin war älter als 14, es gab kein Ausbildungs- oder Abhängigkeitsverhältnis und es handelte sich nicht um Prostitution. Aber es fällt bei so einem Altersunterschied schwer, an eine ebenbürtige Beziehung zu glauben, an die Freiheit der Wahl von beiden Seiten, daran, dass auch nicht im geringsten Zwang, Vorteilsnahme oder Missbrauch im Spiel waren. Einerseits.
Gleichzeitig gilt – und auch das löst Unbehagen aus: Kaum eine Beziehung ist restlos ebenbürtig, und die Liebe ist noch im hohen Alter oft eher eine unreife als eine reife Angelegenheit. Eine 15- oder 16-Jährige ist außerdem kein Kind mehr. Warum soll sie nicht mit einem 40-Jährigen glücklich sein – und sei es für eine kurze Zeit? Liebe ist voller unmoralischer Komponenten: eine Verrücktheit, ein Wahnsinn.
Sex hat mit Vernunft erst recht wenig zu tun, er enthält nicht nur Momente der Zärtlichkeit, sondern auch der Gewalt, bei Gleichaltrigen wie bei Partnern mit großem Altersunterschied. Ja, es gibt den gesellschaftlich sanktionierten Sexismus, der älteren Männern jüngere Geliebte eher verzeiht (und lüstern „Skandal“ schreit) als den „entsorgten“ älteren Ehefrauen die amour fou mit einem 17-Jährigen. Ja, es gibt die Notwendigkeit von Gesetzen, die die Freiheit der Liebe einschränkt, zum Schutz der Schwächeren, der Zöglinge, die sich im Zweifel nicht wehren können gegen Lehrer oder Internatsleiter, ältere Cousins oder den eigenen Vater. Aber es gibt auch die unvermeidliche Portion Willkür bei solchen Gesetzen: Manche 14-Jährige ist mündiger, erwachsener, sexuell reifer als andere mit 16. Auch wenn das im Einzelfall zur Tragödie führen mag: Es geht nicht anders, der Gesetzgeber muss eine Altersgrenze ziehen. Den Schwächeren zuliebe
Christiane Peitz auf Cicero
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Dienstag, 16. August 2011
Donnerstag, 25. Juni 2009
Ausschaffungsinitivative und Gegenvorschlag
Die SVP möchte Ausländern das Recht auf Aufenthalt in der Schweiz absprechen, wenn sie:
Der Bundesrat begegnet der SVP-Ausschaffungsinitiative mit einem indirekten Gegenvorschlag. Ausgewiesen soll werden, wer zu mindestens eiem Jahr Gefängnis verurteilt ist.
a. wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oderDie Folge 5 bis 15 Jahre Einreiseverbot.
b. missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.
Der Bundesrat begegnet der SVP-Ausschaffungsinitiative mit einem indirekten Gegenvorschlag. Ausgewiesen soll werden, wer zu mindestens eiem Jahr Gefängnis verurteilt ist.
- Die SVP Initiative listet willkürlich Straftaten auf und lässt wesentliche andere aus. (Der Nachtrag in Abs. 4 (Der Gesetzgeber umschreibt die Tatbestände nach Absatz 3 näher. Er kann sie um weitere Tatbestände ergänzen.) ist unbefriedigend)
- Der Gegenvorschlag unternimmt nichts gegen den Sozialleistungsmissbrauch.
Also für beides Ja stimmen :-)
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Willkür
Mittwoch, 24. Oktober 2007
Fatahs Moralpolizei
Eigentlich sind die Fatah von Palästinenserpräsident Mahmud Abbas gemässigte Muslime. Doch um die Gunst der islamistischen Hamas zu gewinnen, patrouilliert nun eine Moralpolizei durch Ramallah und sucht nach Sündern im Sinne des Islams.
Was gestattet ist und was nicht, wird von der Moralpolizei nach eigenen Gutdünken ausgelegt.Nichts da mit Freiheit: Man kann sich nicht mehr frei bewegen. Nichts da mit Sicherheit: Man ist der Willkür der Moralisten ausgesetzt.
Am Manara-Platz angekommen, scheuchen die Ordnungshüter sogleich ein paar junge Männer auf, die dort zusammenstehen. Eine Bettlerin, die auf dem Bürgersteig sitzt und auf grossherzige Ramadan-Spenden hofft, wird ermahnt. Anschliessend der Besitzer eines Jeansladens, der laute Musik spielt.
"Wir schützen die persönliche Freiheit", betont Kundah. Die von Frauen und Mädchen zum Beispiel. Mehrere Gruppen Burschen schlendern die Strasse hinab. Dass die Polizisten kommen, haben sie noch nicht entdeckt. "Hey, ihr Hübschen!", schreit einer von ihnen ein paar Mädchen hinterher. "Wie geht es?!", gluckst ein zweiter. Ein dritter pfeift. Im Nu sind sie umstellt von den Moralpolizisten, die zwei Jugendliche wegen Belästigung festnehmen.
Nach einem kurzen Verhör müssen sie eine Erklärung unterschreiben, dass sie ihre Schandtat bereuen und nie wieder Mädchen hinterherpfeifen.
Silke Mertins in der NZZaS vom 14. Oktober 2007, Seite 9.
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