a. wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oderDie Folge 5 bis 15 Jahre Einreiseverbot.
b. missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.
Der Bundesrat begegnet der SVP-Ausschaffungsinitiative mit einem indirekten Gegenvorschlag. Ausgewiesen soll werden, wer zu mindestens eiem Jahr Gefängnis verurteilt ist.
- Die SVP Initiative listet willkürlich Straftaten auf und lässt wesentliche andere aus. (Der Nachtrag in Abs. 4 (Der Gesetzgeber umschreibt die Tatbestände nach Absatz 3 näher. Er kann sie um weitere Tatbestände ergänzen.) ist unbefriedigend)
- Der Gegenvorschlag unternimmt nichts gegen den Sozialleistungsmissbrauch.
Also für beides Ja stimmen :-)
1 Kommentar:
Klar und hoffen SVP-Vorschlag kommt durch...
P
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