Donnerstag, 25. Juni 2009

Ausschaffungsinitivative und Gegenvorschlag

Die SVP möchte Ausländern das Recht auf Aufenthalt in der Schweiz absprechen, wenn sie:

a. wegen eines vorsätzlichen Tötungsdelikts, wegen einer Vergewaltigung oder eines anderen schweren Sexualdelikts, wegen eines anderen Gewaltdelikts wie Raub, wegen Menschenhandels, Drogenhandels oder eines Einbruchsdelikts rechtskräftig verurteilt worden sind; oder
b. missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben.
Die Folge 5 bis 15 Jahre Einreiseverbot.

Der Bundesrat begegnet der SVP-Ausschaffungsinitiative mit einem indirekten Gegenvorschlag. Ausgewiesen soll werden, wer zu mindestens eiem Jahr Gefängnis verurteilt ist.
  • Die SVP Initiative listet willkürlich Straftaten auf und lässt wesentliche andere aus. (Der Nachtrag in Abs. 4 (Der Gesetzgeber umschreibt die Tatbestände nach Absatz 3 näher. Er kann sie um weitere Tatbestände ergänzen.) ist unbefriedigend)
  • Der Gegenvorschlag unternimmt nichts gegen den Sozialleistungsmissbrauch.

Also für beides Ja stimmen :-)

1 Kommentar:

P-Man hat gesagt…

Klar und hoffen SVP-Vorschlag kommt durch...
P