Die Leistungen von hiesigen Zahnärzten und Firmen kosten bis zu 60% mehr als im Ausland: Behandlungen sind beim günstigsten Anbieter vorzunehmen.
IV-Rentner die im Ausland wohnen sind unkontrollierbar: Keine IV-Renten mehr ins Ausland auszahlen. Es ist nicht Aufgabe des Schweizer Staates, Invalide im Ausland zu unterhalten.
Ein Vorschlag hierzu:
Jeder IV-Bezüger muss sich einmal pro Monat bei der Gemeinde melden. Die Einwohnerkontrolle bestätigt den rechtmässigen Aufenthalt per Computereintrag der IV. Diese zusätzliche Kontrolle kostet nichts und ist effektiv.
Ich wäre für einen IV-Pranger. Alle Invaliden werden im Internet mit Adresse publiziert. Was die Allgemeinheit bezahlt, kann auch der sozialen Kontrolle unterstellt werden.
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