Mittwoch, 7. Mai 2008

2 Ansätze zur Einbürgerungsinitiative

1. internationale Rechtsgrundlagen, Völkerrecht, Präjudiz, etc. --> Bundesgerichtsurteil 2003 --> Einbürgerung ist kein demokratischer Prozess, sondern ein Rechtsakt --> entsprechend müssen Urteile begründet werden. Dies erfüllt eine Gemeindeversammlung nicht. Also soll eine Kommission nach objektiven Kriterien über den Einbürgerugsantrag entscheiden.

2. Schweizer zu sein "nach objektiven Kriterien" ist eine lächerliche Vorstellung (vgl. Schweizermacher). Schweizer ist man im Herz, das kann keine Kommission und kein Gericht messen. Das eigene Empfinden entscheidet darüber, auch bei dem, der dann mit dem "anderen neuen Schweizer" zusammenleben muss. Entsprechend ist der Entscheid über die Einbürgerung kein Rechtsakt, sondern Ausdruck der eigenen Haltung und Wahrnehmung, also der eigenen Politik. Deshalb sollte diese Entscheidung den Betroffenen überlassen werden, also dem Volk.

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