Dienstag, 12. Mai 2009

Abschaffung bedingter Geldstrafen

Bedingte Geldstrafe: Der Täter muss sie nur dann bezahlen, wenn er während der Bewährungsfrist wieder straffällig wird. Über 90 Prozent aller Urteile bewegen sich in diesem Strafrahmen und sind von dieser Regelung betroffen.
Eine Geldstrafe muss unbedingt ausgesprochen werden, sonst hat sie keine genügend abschreckende Wirkung. Eine angedrohte Geldstrafe macht weniger Eindruck als eine angedrohte Freiheitsstrafe. Geld kann man immer irgendwie beschaffen, sei es über Kleinkredite, Familienmitglieder oder durch eine neue Straftat. Droht aber ein Freiheitsentzug – auch wenn es sich dabei nur um eine Halbgefangenschaft handelt -, dann geht es um enien massiven Eingriff in die persönliche Freiheit.
Andreas Brunner, oberster Staatsanwalt des Kantons Zürichs

Die bedingte Geldstrafe ist in der Tat ein Sonderfall – die meisten anderen Staaten, die Geldstrafen kennen, sprechen diese nur unbedingt aus. In Deutschland beispielsweise wird sie in der Regel nur bis zu 90 Tagessätzen angewandt, ab drei Monaten werden Freiheitsstrafen verfügt. In der Schweiz liegt diese Grenze bei 360 Tagessätzen, also bei einem Jahr.
Christine Brand in der NZZaS vom 10.5.09, Seite 22f.

Es ist eine Panne der Gesetzgebung, dass eine Geldstrafe in der Regel bedingt ausgesprochen werden muss.
Günter Stratenwerth, emeritierter Strafrechtsprofessor
3 Beispiele des Versagen des Gesetztes betreffend bedingter Geldstrafen
Christine Brand in der NZZaS vom 10.5.09, Seite 22f.

Unbefriedigend ist auch, dass es keinen Mindestsatz gibt. Wenn wir einem abgewiesenen Asylbewerber, der Nothilfe bezieht, einen Tagessatz von einem Franken berechnen, dann macht der eien Betteltour, und schon hat er das Geld beisammen. In diesem Fall ist die Geldstrafe einfach lächerlich.
Thomas Meyer, Oberrichter

Jemand der im kleinen Rahmen mit Drogen dealt, lässt sich nicht durch eine Geldstrafe abschrecken: Er weiss genau, dass er, wenn er diese bezahlen muss, das Geld nach einem guten Handelstag an der Langstrasse wieder drin hat.
Thomas Meyer, Oberrichter

Der Staat macht sich mit solchen Strafen nicht nur lächerlich, er hebelt auch die Nolltoleranz-Grenze gegen häusliche Gewalt aus. (…) Sobald das Opfer mit dem Täter zusammenlebt, zahlt es die Strafe mit. Das Haushaltsbudget wird belastet, allenfalls werden Alimente nicht mehr bezahlt. "Im schlimmsten Fall befiehlt der Partner der Frau, die Strafe zu bezahlen, weil sie am Verfahren schuld sei."
Cornelia Kranich, Koleiterin der Zürcher Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt
Deshalb:
  • Abschaffung bedingter Geldstrafen
  • unbedingte Geldstrafen sind nur bis 90 Tage möglich. Darüber werden Haftstrafen gesprochen.

Keine Kommentare: