Lediglich ein paar Dutzend kriminelle Männer aus Marokko und Algerien seien es, die meisten abgewiesene Asylbewerber. «Die Polizei wird ihrer nicht Herr. Erwischt man sie bei einem Diebstahl, nimmt man sie mit, füllt dreissig Seiten Papierkram aus», sagt der Buchhändler. Danach würden sie irgendwann wieder freigelassen.
Die Crux sei, dass man diese Kriminellen mangels Rückführungsabkommen nicht ausschaffen könne. «Es herrscht Straflosigkeit», stellt Bittar fest. Das spreche sich im Herkunftsland herum. «Sie kommen hierher, weil sie Genf mit den vielen reichen Ausländern für ein Jagdrevier halten», sagt er und fügt an: «Sie ruinieren den Ruf der anständigen Araber.» Gemäss Polizeistatistik können etwa 40 Prozent der Kleinkriminalität wie Diebstähle und Autoeinbrüche auf Maghrebiner zurückgeführt werden.
Katharina Bracher in der NZZaS vom 10.06.2012, Seite 15.
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Montag, 11. Juni 2012
Kriminelles Genf - little africa
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Donnerstag, 23. Februar 2012
Bis zu 70 Prozent der abgewiesenen Asylbewerber tauchen unter
Seit vier Jahren erhalten abgewiesene Asylbewerber in der Schweiz keine Sozialhilfe mehr. Wer im Land bleiben will, muss mit der Nothilfe von 8.50 Franken pro Tag auskommen. Ziel dieser Verschärfung des Asylgesetzes war es, dass Abgewiesene schneller ausreisen müssen. Doch Recherchen der ZEIT zeigen: Ausreisen tun die wenigsten – bis zu 70 Prozent tauchen unter, leben und arbeiten illegal in der Schweiz. Unter teilweise prekären Bedingungen und in ständiger Angst, kontrolliert und ausgewiesen zu werden.
Dies widerspricht den offiziellen Zahlen des Bundesamts für Migration, wonach nur ein Viertel aller abgewiesenen Asylbewerber untertauche. Die ZEIT-Recherchen stützen sich auf eine detaillierte Analyse diverser Bundesberichte und Statistiken und geben Aufschluss über das wahre Ausmaß des Problems. So verschwinden bereits im ersten Jahr nach dem negativen Asylentscheid mehr als die Hälfte der Abgewiesenen aus dem staatlichen Blickfeld.
Zeit Online vom 22.02.2012
Mittwoch, 11. August 2010
wirkungslose WM im verlorenen Afrika
In ein paar Jahren, wenn die überdimensionierten Stadien ungenutzt vor sich hin motten, werden einem beim Stichwort "WM in Südafrika" wahrscheinlich vor allem die Vuvuzelas durch den Kopf gehen.Nix "Heimspiel". Der Ivoirer kümmert sich im Allgemeinen einen Dreck darum, was in Kamerun geschieht, und die Südafrikaner halten sowieso alle anderen für Wilde. Ein Nigerianer würde es kaum wagen, mit seiner Nationalflagge durch die Strassen Johannesburgs zu kurven: Seine Landsleute gelten dort allesamt als Drogendealer und Gangster, und falls sie einer geregelten Arbeit nachgehen: Umso schlimmer, dann nehmen sie den Einheimischen den Job weg.
Das Festhalten an magischen Prozeduren und übernatürlichen Erklärungen für Sieg und Niederlage:
Wäre wirklich etwas dran an der Macht von Zauberern - Afrika müsste längst der - nicht nur sportlich - erfolgreichste Kontinent der Welt sein.David Signer in der NZZaS vom 27. Juni 2010, Seite 73.
Sonntag, 24. Mai 2009
DDR trotzt 2'500 Mrd. CHF Konjunkturprogramm
Der Nutzen staatlicher Beihilfen ist nicht erwiesen. Das grösste Konjunkturprogramm der Gegenwart ist die seit bald zwei Jahrzehnten mit Grossaufwand betriebenen Aufpäppelung der früheren DDR. Insgesamt zweieinhalb Billionen Franken investierte die Bundesrepublik bisher in den Aufbau Ost. Die Resultate sind ernüchtern. (...) Die DDR krankt nach wie vor an einem Massenexodus und einem auch im Vergleich mit anderen ehemaligen Oststaaten schwachen Wirtschaftswachstum. (...) Es ist das alte Drama der Planwirtschaft: Beste Absichten produzieren Unheil und Verluste.
Roger Köppel in der WW21.09, Seite 5f.
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Dienstag, 12. Mai 2009
Abschaffung bedingter Geldstrafen
Bedingte Geldstrafe: Der Täter muss sie nur dann bezahlen, wenn er während der Bewährungsfrist wieder straffällig wird. Über 90 Prozent aller Urteile bewegen sich in diesem Strafrahmen und sind von dieser Regelung betroffen.
Christine Brand in der NZZaS vom 10.5.09, Seite 22f.
Eine Geldstrafe muss unbedingt ausgesprochen werden, sonst hat sie keine genügend abschreckende Wirkung. Eine angedrohte Geldstrafe macht weniger Eindruck als eine angedrohte Freiheitsstrafe. Geld kann man immer irgendwie beschaffen, sei es über Kleinkredite, Familienmitglieder oder durch eine neue Straftat. Droht aber ein Freiheitsentzug – auch wenn es sich dabei nur um eine Halbgefangenschaft handelt -, dann geht es um enien massiven Eingriff in die persönliche Freiheit.3 Beispiele des Versagen des Gesetztes betreffend bedingter Geldstrafen
Andreas Brunner, oberster Staatsanwalt des Kantons Zürichs
Die bedingte Geldstrafe ist in der Tat ein Sonderfall – die meisten anderen Staaten, die Geldstrafen kennen, sprechen diese nur unbedingt aus. In Deutschland beispielsweise wird sie in der Regel nur bis zu 90 Tagessätzen angewandt, ab drei Monaten werden Freiheitsstrafen verfügt. In der Schweiz liegt diese Grenze bei 360 Tagessätzen, also bei einem Jahr.
Christine Brand in der NZZaS vom 10.5.09, Seite 22f.
Es ist eine Panne der Gesetzgebung, dass eine Geldstrafe in der Regel bedingt ausgesprochen werden muss.
Günter Stratenwerth, emeritierter Strafrechtsprofessor
Christine Brand in der NZZaS vom 10.5.09, Seite 22f.
Unbefriedigend ist auch, dass es keinen Mindestsatz gibt. Wenn wir einem abgewiesenen Asylbewerber, der Nothilfe bezieht, einen Tagessatz von einem Franken berechnen, dann macht der eien Betteltour, und schon hat er das Geld beisammen. In diesem Fall ist die Geldstrafe einfach lächerlich.Deshalb:
Thomas Meyer, Oberrichter
Jemand der im kleinen Rahmen mit Drogen dealt, lässt sich nicht durch eine Geldstrafe abschrecken: Er weiss genau, dass er, wenn er diese bezahlen muss, das Geld nach einem guten Handelstag an der Langstrasse wieder drin hat.
Thomas Meyer, Oberrichter
Der Staat macht sich mit solchen Strafen nicht nur lächerlich, er hebelt auch die Nolltoleranz-Grenze gegen häusliche Gewalt aus. (…) Sobald das Opfer mit dem Täter zusammenlebt, zahlt es die Strafe mit. Das Haushaltsbudget wird belastet, allenfalls werden Alimente nicht mehr bezahlt. "Im schlimmsten Fall befiehlt der Partner der Frau, die Strafe zu bezahlen, weil sie am Verfahren schuld sei."
Cornelia Kranich, Koleiterin der Zürcher Interventionsstelle gegen häusliche Gewalt
- Abschaffung bedingter Geldstrafen
- unbedingte Geldstrafen sind nur bis 90 Tage möglich. Darüber werden Haftstrafen gesprochen.
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