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Montag, 5. März 2012

Asylanten fahren ungestraft schwarz

In der Regel kommen bei uns pro Tag zwischen 10 und 20 Rechnungen oder Mahnungen wegen Schwarzfahrens an.
Christoph Studer, Leiter des Zentrums in Altstätten.
Das macht bis zu 120 pro Woche – oder 6000 pro Jahr. Das gleiche Bild zeigt sich in den vier anderen Schweizer Empfangs- und Verfahrenszentren. In Kreuzlingen sind es nach Leiter Roger Boxler 25 Bussen oder Mahnungen pro Tag, in Basel 20 und in Chiasso 5.

Die SBB bleiben auf Tausenden Rechnungen sitzen. Denn die Asylbewerber sind derzeit nur kurz in den Empfangszentren und bereits in einer anderen Asylunterkunft, wenn die Mahnungen eintreffen. Doch selbst wenn sie noch vor Ort sind: Den meisten fehlt ohnehin das Geld. Sie erhalten ein Taschengeld von 3 Franken pro Tag.
Aargauer Zeitung vom 04.03.2012

Donnerstag, 23. Februar 2012

Bis zu 70 Prozent der abgewiesenen Asylbewerber tauchen unter

Seit vier Jahren erhalten abgewiesene Asylbewerber in der Schweiz keine Sozialhilfe mehr. Wer im Land bleiben will, muss mit der Nothilfe von 8.50 Franken pro Tag auskommen. Ziel dieser Verschärfung des Asylgesetzes war es, dass Abgewiesene schneller ausreisen müssen. Doch Recherchen der ZEIT zeigen: Ausreisen tun die wenigsten – bis zu 70 Prozent tauchen unter, leben und arbeiten illegal in der Schweiz. Unter teilweise prekären Bedingungen und in ständiger Angst, kontrolliert und ausgewiesen zu werden.

Dies widerspricht den offiziellen Zahlen des Bundesamts für Migration, wonach nur ein Viertel aller abgewiesenen Asylbewerber untertauche. Die ZEIT-Recherchen stützen sich auf eine detaillierte Analyse diverser Bundesberichte und Statistiken und geben Aufschluss über das wahre Ausmaß des Problems. So verschwinden bereits im ersten Jahr nach dem negativen Asylentscheid mehr als die Hälfte der Abgewiesenen aus dem staatlichen Blickfeld.

Zeit Online vom 22.02.2012

Samstag, 14. Januar 2012

Sanktionen bei misslungenen Rückschaffungen


Die Schweiz zahlt ihren „Migrationspartnern“ Millionen Franken Entwicklungshilfe – und wird bei den Rückführungen von Asylanten trotzdem ständig zum Narren gehalten. Justizministerin Simonetta Sommaruga (SP) ist den Tricksereien der afrikanischen Staaten nicht gewachsen. 
Jeder abgewiesene Asylbewerber, der per Sonderflug in sein Heimatland zurückverfrachtet werden soll, verursacht der Schweiz reine Flugkosten von durchschnittlich 15‘661 Franken. Für die fast 4000 Flugannulierungen im Jahr 2010 betrugen die Kosten und Spesen 440‘662 Franken.
Entwicklungsgelder an:
  • Bosnien: 22,15mCHF
  • Albanien: 27,7mCHF
  • Afghanistan: 18,9mCHF
  • Benin
  • Kongo
  • Namibia

Nebst Konsequenzen auf Entwicklungshilfezahlungen, soll das Spektrum weiterer Sanktionen geöffnet werden. Denkbar ist die Einschränkung der Visa-Vergabe.
Diese Sanktion hätte wohl den grössten Erfolg, weil sie die Eliten des Landes trifft.
BfM-Mitarbeiter
 Ob mit oder ohne Vertrag: In jedem Fall verletzen die Staaten internationales Recht, wenn sie sich weigern, illegale Auswanderer zurückzunehmen. 
Die einzige Sprache, die diese Leute verstehen, ist die Sprache des Geldes und der Sanktionen. Wird diese nicht angewandt, sind die zahlreichen unterzeichneten Verträge und Abkommen das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben wurden.
BfM-Beamte Andreas Kunz in der WeWo2.12, Seite 30f.

Samstag, 19. November 2011

Asylanten machen Ferien in ihrer verfolgten Heimat

Asyl bedeutet verfolgt in der Heimat und oft mittellos (leben von der Sozialhilfe) Trotzdem gehen hunderte "vorläufig Aufgenommene " in die Ferien in ihre doch so "unzumutbare" Heimat. Auswüchse eines Gutmenschenstaats! 24'483 Personen hielten sich im September 2011 in der Schweiz auf, deren Asylgesuch rechtskräftig abgewiesen wurde. Ihnen wird der Status "vorläufig aufgenommen" verliehen!
In Anlehnung an Karin Müller interviewt Joachim Gross, Chef Information BfM, im Blick am Abend vom 18.11.11, Seite 2f.

Dienstag, 26. April 2011

Illegale Immigranten wegen Asylpraxis

Asyl muss jeder Staat gewähren an Menschen, welche an Leib und Leben bedroht sind. Soweit die EMRK, o.ä.... Aus meiner Sicht ist dies korrekt und so haltbar, soll jedoch nur für Bürger von Nachbarländern gelten. Man kann darüber diskutieren, als Nachbar diese Verantwortung tragen zu müssen. Diese Verantwortung für die ganze Welt wahrzunehmen ist jedoch wunschdenkerisch, träumerisch, illusorisch, weltfremd und unmöglich.

Einige Zahlen aus 2002:

  • 24'000 Asylimmigranten
  • 30% halten sich heute noch legal in der Schweiz auf (Asyl gewährt)
  • 30% haben nach Ablehnung ihres Gesuches das Land wieder verlassen
  • 40% (ca. 9000 Menschen), die meisten mit einem abgewiesenen Asylgesuch, sind verschwunden.

Dublin-Rückführungen sind in den letzten 2 Jahren um 12% zurück gegangen, da die Auszuschaffenden untertauchen. --> Die Hälfte der entsprechenden Flug-Buchungen mussten annulliert werden.
Flüge zur Zwangsausschaffung von abgewiesenen Asylsuchenden. --> Rund ein Drittel der gebuchten Flüge musste annulliert werden.

Diese Untergetauchten führen kummuliert zu 70'000 bis 300'000 Sans-Papiers (Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen (EMK), 2002), bzw. 90'000 Sans-Papiers (Bundesamt für Migration (BfM), 2004).

In Anlehnung an Lukas Häuptli in der NZZaS vom 24.04.2011, Seite 10.

Donnerstag, 15. April 2010

Nigerianer: massiver Asylmissbrauch

  • 1800 Asylgesuche 2009 von Nigerianern - am meisten überhaupt
  • 99.5% haben nicht die geringste Chance auf Asyl
  • Sie kriegen dadurch aber die Möglichkeit in der Schweiz Geschäfte zu machen.
  • Ein grosser Teil von ihnen driftet in die Kleinkriminalität ab oder betätigt sich im Drogenhandel.
  • Nigerianer haben ein gutes Netz in der Schweiz, die zweitgrösste Kolonie von Landsleuten in Europa überhaupt.
Nigerianische Asylbewerber machen sich über die Naivität der Schweizer lustig und Nutzen die Schwächen des Asylverfahrens aus. (...) Wir sind zu attraktiv als Asyl-Land für missbräuchliche Gesuchsteller. Die Schweiz lässt diesen zu viel Zeit, hier krumme Geschäfte zu machen.

Alard du Bois-Reymond, der neue Direktor des Bundesamts für Migration, im Interview von Lukas Häuptli und Andreas Schmid in der NZzaS vom 11.04.10, Seite 11.

Montag, 5. April 2010

Nur 12% der abgewiesenen Asylanten verlassen die Schweiz

Abgewiesene Asylsuchende müssten das Land verlassen.

2008 verliessen nur 12 Prozent die Schweiz, im ersten Halbjahr 2009 waren es mit 10 Prozent gar noch weniger. Mitte 2009 erhielten 5246 Menschen Nothilfe.

Im Kanton Zürich bezieht die Hälfte der abgewiesenen Asylbewerber bereits zwischen einem und vier Jahren Nothilfe. Die 6000 Franken, die der Kanton pro Fall vom Bund als Pauschale erhlält, deckt aber nur die Kosten von knapp vier Monaten. Für die rund 1000 Nothilfebezüger müsse der Kanton deshalb jährlich gegen neun Millionen Franken aus der eigenen Kasse bezahlen, sagt Ruedi Hofstetter, Chef des kantonalen Sozialamtes.

Matthias Herren in der NZZaS vom 28.03.10, Seite 13.

Also, mal den nächsten "verdächig aussehenden" im Zug auf die 12 Prozent ansprechen...

Samstag, 27. März 2010

Zum Begriff «Sans-Papiers»

Das ist eine die Wahrheit beschönigende Umschreibung von illegal in unser Land eingedrungenen Migranten, die hier eklatant das Asylrecht missbrauchen. Sans-Papiers gelangen keineswegs mittellos in unser Land. Nahezu alle haben ihren Schleppern, die ihnen den illegalen Eintritt in die Schweiz dafür verschafften, hohe Summen bezahlt. Nur reiche Migranten können sich teure Schlepper leisten. Diese verkaufen ihnen dafür Biographien, die sie als mittellose, bedauernswerte «Opfer» irgendwelcher widrigen Umstände «ausweisen». Das steigert den Druck auf die Tränendrüsen der hiesigen Öffentlichkeit, die auch von Seiten der Medien über Sans-Papiers und illegale Einwanderung massiv getäuscht wird.

Seit einem Nationalrats-Entscheid haben nun auch illegal in der Schweiz anwesende Personen Zugang zur
  • Gesundheitsversorgung
  • Bildung und Lehrstellen
Jeder abgewiesene Illegale kann künftig, wenn nur seine Kinder im Bildungswesen oder in einem Lehrbetrieb untergebracht sind, zum «Härtefall» erklärt werden, dessen Ausweisung «unmenschlich» sei, weil der Bildungsweg seiner bedauernswerten Kinder auf «unzumutbare Weise unterbrochen» werde.

NR Dr. Ulrich Schlüer

Das war ein Fehlentscheid des Nationalrates.

Freitag, 16. Januar 2009

Ausreisepflichtige

Ein Leserbrief in der Weltwoche 2.09, Seite 22f:
Der Sprecher des Bleiberecht-Kollektives behauptet, dass die illegal anwesenden Besetzer der Predigerkirche nicht heimreisen können, weil ihre Heimatländer sie nicht zurücknähmen. Solche Erklärungen werden von gewissen Kreisen immer wieder herbemüht, um den Verbleib illegaler Ausländer zu rechtfertigen. Falls diese Behauptung tatsächlich zutrifft, wundert man sich, dass die Betroffenen und deren Sympathisanten nicht für ihre Rückkehr demonstrieren bzw. diese von den heimatlichen Behörden verlangen. Dass sie dies natürlich nicht tun (sie demonstrieren schliesslich für das Bleiberecht), zeigt, dass es sich hierbei nur um eine irreführende Ausrede handelt. Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang zudem, dass nach schweizerischem Asylrecht von Amtes wegen eine vorläufige Aufnahme erteilt werden muss, wenn die Rückkehr tatsächlich nicht möglich ist. Die Tatsache, dass die Besetzer nicht von dieser gesetzlichen Regelung profitieren konnten, zeigt, dass die Rückreise sehr wohl möglich wäre (wenn man sich nur darum bemühen würde). Schlussendlich bleibt da nur noch die Frage, warum die Zürcher Behörden das Ausländergesetz nicht vollziehen und den illegalen Aufenthalt einfach dulden. Hierbei muss ich aber das Zürcher Migrationsamt in Schutz nehmen, denn die Zwangsrückführung von Sans-Papiers ist erfahrungsgemäss sehr schwierig und manchmal sogar unmöglich. Das Problem ist nämlich, dass viele Ausreisepflichtige ihre wahre Identität verschleiern und die Beschaffung heimatlicher Reisepapiere verweigern, um die Rückführung zu verhindern. Der Umstand, dass sich bestimmte Länder sehr unwillig zeigen oder sich schlicht weigern, Rückkehrunwillige zurückzunehmen (und die schweizerische Diplomatie wenig bis gar nichts dagegen unternimmt), kommt den Illegalen und deren Sympathisanten natürlich sehr entgegen.

Der Verfasser ist bei einem Migrationsamt im Wegweisungsvollzug tätig und möchte anonym bleiben. Sein Name ist der Redaktion bekannt.