Freitag, 16. Januar 2009

Ausreisepflichtige

Ein Leserbrief in der Weltwoche 2.09, Seite 22f:
Der Sprecher des Bleiberecht-Kollektives behauptet, dass die illegal anwesenden Besetzer der Predigerkirche nicht heimreisen können, weil ihre Heimatländer sie nicht zurücknähmen. Solche Erklärungen werden von gewissen Kreisen immer wieder herbemüht, um den Verbleib illegaler Ausländer zu rechtfertigen. Falls diese Behauptung tatsächlich zutrifft, wundert man sich, dass die Betroffenen und deren Sympathisanten nicht für ihre Rückkehr demonstrieren bzw. diese von den heimatlichen Behörden verlangen. Dass sie dies natürlich nicht tun (sie demonstrieren schliesslich für das Bleiberecht), zeigt, dass es sich hierbei nur um eine irreführende Ausrede handelt. Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang zudem, dass nach schweizerischem Asylrecht von Amtes wegen eine vorläufige Aufnahme erteilt werden muss, wenn die Rückkehr tatsächlich nicht möglich ist. Die Tatsache, dass die Besetzer nicht von dieser gesetzlichen Regelung profitieren konnten, zeigt, dass die Rückreise sehr wohl möglich wäre (wenn man sich nur darum bemühen würde). Schlussendlich bleibt da nur noch die Frage, warum die Zürcher Behörden das Ausländergesetz nicht vollziehen und den illegalen Aufenthalt einfach dulden. Hierbei muss ich aber das Zürcher Migrationsamt in Schutz nehmen, denn die Zwangsrückführung von Sans-Papiers ist erfahrungsgemäss sehr schwierig und manchmal sogar unmöglich. Das Problem ist nämlich, dass viele Ausreisepflichtige ihre wahre Identität verschleiern und die Beschaffung heimatlicher Reisepapiere verweigern, um die Rückführung zu verhindern. Der Umstand, dass sich bestimmte Länder sehr unwillig zeigen oder sich schlicht weigern, Rückkehrunwillige zurückzunehmen (und die schweizerische Diplomatie wenig bis gar nichts dagegen unternimmt), kommt den Illegalen und deren Sympathisanten natürlich sehr entgegen.

Der Verfasser ist bei einem Migrationsamt im Wegweisungsvollzug tätig und möchte anonym bleiben. Sein Name ist der Redaktion bekannt.

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