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Dienstag, 26. Mai 2009

Personenfreizügigkeit führt zu ausufernder Zuwanderung

Im Abstimmungskampf zur Personenfreizügigkeit wurde noch behauptet, dass die Einwanderung in Krisenzeiten praktisch auf 0 fiele. Die Personenfreizügigkeit wurde als Motor des Wachstums glorifiziert. Das ist überhaupt nicht der Fall. Das Schweizersozialsystem wirkt weiter als einladender Honigtopf.

Neuzugänge bei den Erwerbstätigen (ohne die Umwandlungen der Visa von Grenzgängen und Besitzern von Kurzaufenthaltsbewilligungen)

  • 1. Juni 2007 bis 31. Mai 2008: 43'000
  • 1. Juni 2008 bis 31. Mai 2009: 40'000

Zuwanderung inkl. Familiennachzug und Einwanderer ohne Erwerbstätigkeit

aus der EU in die Schweiz:

  • 1998: 36'955
  • 2008: 112'853 (> x3)

Gesamtzahl der jährlichen Einwanderer:

  • 1998: 74'949
  • 2008: 157'271 (> x2)

Wanderungsbilanz (Einwanderer minus Rückkehrer):

  • 1998: 15'972
  • 2008: 99'071 (> x6)

In die Schweiz kommen dürfe nur, wer einen gültigen Arbeitsvertrag besitze, hiess es im Abstimmungskampf um die Personenfreizügigkeit. Nebst gefälschten Arbeitsverträgen, welche nur in "sehr verdächtigen" Fällen überprüft und zurück gewiesen werden, ist diese Absicht auch mit einem billigen Trick umgehbar:

Immer wieder würden an sich korrekte Verträge vorgelegt, die aber noch
während der Probezeit gekündigt würden. Auch in diesem Fall darf der Zuwanderer
seine 5-Jahres-Bewilligung behalten.

Die Zuwanderung sei mit der Personenfreizügigkeit "völlig aus den Fugen geraten". Der Schweiz sind mit den bilateralen Verträgen faktisch "die Hände gebunden". Das EU-Ausländerrecht gibt eine Bleiberechtsbestimmung vor. Dadurch werden den einzelnen Staaten alle eigenständigen Steuerungsmittel entzogen. Sowohl Zuwanderer aus den EU-Ländern wie auch aus den Drittstaaten können heute nicht mehr zum Verlassen der Schweiz gezwungen werden.

Welche Migrationspolitik will die Schweiz eigentlich? Hat der Bund überhaupt eine Strategie? Ist man sich der Auswirkungen bewusst? Wann ist das Boot voll? Werden wir uns eines Tages fragen müssen: 'Was haben wir bloss gemacht?'"
So der Tenor unter Chefbeamten der kantonalen Migrationsämter

Andreas Kunz in der WW21.09, Seite 12f.

Freitag, 16. Januar 2009

Ausreisepflichtige

Ein Leserbrief in der Weltwoche 2.09, Seite 22f:
Der Sprecher des Bleiberecht-Kollektives behauptet, dass die illegal anwesenden Besetzer der Predigerkirche nicht heimreisen können, weil ihre Heimatländer sie nicht zurücknähmen. Solche Erklärungen werden von gewissen Kreisen immer wieder herbemüht, um den Verbleib illegaler Ausländer zu rechtfertigen. Falls diese Behauptung tatsächlich zutrifft, wundert man sich, dass die Betroffenen und deren Sympathisanten nicht für ihre Rückkehr demonstrieren bzw. diese von den heimatlichen Behörden verlangen. Dass sie dies natürlich nicht tun (sie demonstrieren schliesslich für das Bleiberecht), zeigt, dass es sich hierbei nur um eine irreführende Ausrede handelt. Zu bedenken ist in diesem Zusammenhang zudem, dass nach schweizerischem Asylrecht von Amtes wegen eine vorläufige Aufnahme erteilt werden muss, wenn die Rückkehr tatsächlich nicht möglich ist. Die Tatsache, dass die Besetzer nicht von dieser gesetzlichen Regelung profitieren konnten, zeigt, dass die Rückreise sehr wohl möglich wäre (wenn man sich nur darum bemühen würde). Schlussendlich bleibt da nur noch die Frage, warum die Zürcher Behörden das Ausländergesetz nicht vollziehen und den illegalen Aufenthalt einfach dulden. Hierbei muss ich aber das Zürcher Migrationsamt in Schutz nehmen, denn die Zwangsrückführung von Sans-Papiers ist erfahrungsgemäss sehr schwierig und manchmal sogar unmöglich. Das Problem ist nämlich, dass viele Ausreisepflichtige ihre wahre Identität verschleiern und die Beschaffung heimatlicher Reisepapiere verweigern, um die Rückführung zu verhindern. Der Umstand, dass sich bestimmte Länder sehr unwillig zeigen oder sich schlicht weigern, Rückkehrunwillige zurückzunehmen (und die schweizerische Diplomatie wenig bis gar nichts dagegen unternimmt), kommt den Illegalen und deren Sympathisanten natürlich sehr entgegen.

Der Verfasser ist bei einem Migrationsamt im Wegweisungsvollzug tätig und möchte anonym bleiben. Sein Name ist der Redaktion bekannt.