Im Abstimmungskampf zur Personenfreizügigkeit wurde noch behauptet, dass die Einwanderung in Krisenzeiten praktisch auf 0 fiele. Die Personenfreizügigkeit wurde als Motor des Wachstums glorifiziert. Das ist überhaupt nicht der Fall. Das Schweizersozialsystem wirkt weiter als einladender Honigtopf.
Neuzugänge bei den Erwerbstätigen (ohne die Umwandlungen der Visa von Grenzgängen und Besitzern von Kurzaufenthaltsbewilligungen)
- 1. Juni 2007 bis 31. Mai 2008: 43'000
- 1. Juni 2008 bis 31. Mai 2009: 40'000
Zuwanderung inkl. Familiennachzug und Einwanderer ohne Erwerbstätigkeit
aus der EU in die Schweiz:
- 1998: 36'955
- 2008: 112'853 (> x3)
Gesamtzahl der jährlichen Einwanderer:
- 1998: 74'949
- 2008: 157'271 (> x2)
Wanderungsbilanz (Einwanderer minus Rückkehrer):
- 1998: 15'972
- 2008: 99'071 (> x6)
In die Schweiz kommen dürfe nur, wer einen gültigen Arbeitsvertrag besitze, hiess es im Abstimmungskampf um die Personenfreizügigkeit. Nebst gefälschten Arbeitsverträgen, welche nur in "sehr verdächtigen" Fällen überprüft und zurück gewiesen werden, ist diese Absicht auch mit einem billigen Trick umgehbar:
Immer wieder würden an sich korrekte Verträge vorgelegt, die aber noch
während der Probezeit gekündigt würden. Auch in diesem Fall darf der Zuwanderer
seine 5-Jahres-Bewilligung behalten.
Die Zuwanderung sei mit der Personenfreizügigkeit "völlig aus den Fugen geraten". Der Schweiz sind mit den bilateralen Verträgen faktisch "die Hände gebunden". Das EU-Ausländerrecht gibt eine Bleiberechtsbestimmung vor. Dadurch werden den einzelnen Staaten alle eigenständigen Steuerungsmittel entzogen. Sowohl Zuwanderer aus den EU-Ländern wie auch aus den Drittstaaten können heute nicht mehr zum Verlassen der Schweiz gezwungen werden.
Welche Migrationspolitik will die Schweiz eigentlich? Hat der Bund überhaupt eine Strategie? Ist man sich der Auswirkungen bewusst? Wann ist das Boot voll? Werden wir uns eines Tages fragen müssen: 'Was haben wir bloss gemacht?'"
So der Tenor unter Chefbeamten der kantonalen Migrationsämter
Andreas Kunz in der WW21.09, Seite 12f.
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