Samstag, 14. Januar 2012

Sanktionen bei misslungenen Rückschaffungen


Die Schweiz zahlt ihren „Migrationspartnern“ Millionen Franken Entwicklungshilfe – und wird bei den Rückführungen von Asylanten trotzdem ständig zum Narren gehalten. Justizministerin Simonetta Sommaruga (SP) ist den Tricksereien der afrikanischen Staaten nicht gewachsen. 
Jeder abgewiesene Asylbewerber, der per Sonderflug in sein Heimatland zurückverfrachtet werden soll, verursacht der Schweiz reine Flugkosten von durchschnittlich 15‘661 Franken. Für die fast 4000 Flugannulierungen im Jahr 2010 betrugen die Kosten und Spesen 440‘662 Franken.
Entwicklungsgelder an:
  • Bosnien: 22,15mCHF
  • Albanien: 27,7mCHF
  • Afghanistan: 18,9mCHF
  • Benin
  • Kongo
  • Namibia

Nebst Konsequenzen auf Entwicklungshilfezahlungen, soll das Spektrum weiterer Sanktionen geöffnet werden. Denkbar ist die Einschränkung der Visa-Vergabe.
Diese Sanktion hätte wohl den grössten Erfolg, weil sie die Eliten des Landes trifft.
BfM-Mitarbeiter
 Ob mit oder ohne Vertrag: In jedem Fall verletzen die Staaten internationales Recht, wenn sie sich weigern, illegale Auswanderer zurückzunehmen. 
Die einzige Sprache, die diese Leute verstehen, ist die Sprache des Geldes und der Sanktionen. Wird diese nicht angewandt, sind die zahlreichen unterzeichneten Verträge und Abkommen das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben wurden.
BfM-Beamte Andreas Kunz in der WeWo2.12, Seite 30f.

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