Der Vorschlag sieht vor, dass die Banken auf Erträgen der verwalteten Vermögen eine Steuer erheben und auf anonymer Basis dem Fiskus überweisen. ausländische Staaten akzeptieren diese Quellsteuer in bilateralen Abkommen mit der Schweiz als Alternative zu einer ordentlichen Versteuerung. Wegen dieses Abgeltungs-Charakters und weil diese Quellsteuer "wasserdicht" ist, kann sie nicht mit dem EU-Zinsbesteuerungsabkommen oder der Schweizer Verrechnungssteuer verglichen werden – beide können leicht umgangen werden.
Markus Städeli in der NZZaS vom 16.08.09, Seite 10.
Am Anfang war der Vorschlag der FDP: Sie will die Verrechnungssteuer in der Höhe von 35 Prozent abschaffen und durch eine Quellsteuer mit Abgeltungscharakter in der Höhe von 15 bis 25 Prozent auf alle tatsächlichen Vermögenserträge von Schweizern und Ausländern ersetzen. "Die Steuerbasis würde gegenüber der Verrechnungssteuer und dem geltenden EU-Zinsbesteuerungsabkommen verbreitert, zudem entfiele die heutige Deklarationspflicht für die Steuerzahler", sagt FDP-Ständerat Rolf Schweiger.
Heidi Gmür in der NZZaS vom 16.08.09, Seite 10.
Sollten andere Staaten nicht damit einverstanden sein, kann dies nur zwei Gründe haben:
- Entweder ist Ihnen die Besteuerung zu tief und sie möchten ihre wohlhabenden Bürger noch stärker enteignen
- Oder sie möchten den Namen des Steuerpflichtigen und damit den gläsernen Bankkunden. Sie missachten die Privatsphäre ihrer Bürger.
So oder so wären dies sozialistische Tendenzen.
1 Kommentar:
Gut, dass man jetzt auch in der Schweiz die Vorzüge einer Abgeltungsteuer erkennt - Kurs halten!
Etwas Anpassungsbedarf besteht allerdings noch bei der korrekten Schreibweise der neuen Steuer. Abgeltungsteuer wird mit nur einem "s" geschrieben. Auch das sollte man sich in Deutschland abschauen.
Alles Gute für die Eidgenossen!
Klaus Schmid aus Ludwigshafen/Deutschland
Kommentar veröffentlichen