- Eine Person mit weniger als 2200 Franken pro Monat.
- Ein Paar ohne Kinder mit weniger als 3550 Franken pro Monat.
OECD-Norm: 50% des Medianeinkommens
- Eine Person mit weniger als 1869 Franken pro Monat.
- Ein Paar ohne Kinder mit weniger als 2803 Franken pro Monat.
Gemäss SchKG-Limiten des Grundbedarfs: „unpfändbares, garantiertes Existenzminimum“:
- Alleinstehende Person: 1100 Franken.
- Kinderloses Paar: 1550 Franken.
Zum anderen werden die Sozialpropagandisten der Skos nicht müde, immer neue Genüsse und Wünsche zum unbedingten Grundbedarf jedes menschlichen Daseins zu erklären. Als „situationsbedingte Leistungen“, die öffentlich finanziert werden müssen, gelten etwa: Handy, Ferienreise, neue Turnschuhe, periodische Ummöblierung, Koran-Unterricht, Kino, Konzert, Auswärts-Essen oder selbst der Besuch der schönen Van-Gogh-Ausstellung.
Die sieben edelmütigen Mitglieder der Caritas-Geschäftsleitung liessen sich 2008 mit 1.06 Millionen Franken entschädigen, was, vor Spesen, einem Durchschnittseinkommen von mehr als 151'000 CHF entspricht.
Urs Paul Engeler in der WeWo1.10, Seite 14f.
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