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Samstag, 16. Januar 2010

unbrauchbare Armutsdefinition

Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos): 55,3% des mittleren Einkommens
  • Eine Person mit weniger als 2200 Franken pro Monat.
  • Ein Paar ohne Kinder mit weniger als 3550 Franken pro Monat.
--> 700'000 bis 900'000 Menschen in der Schweiz leben unter dieser Armutsgrenze.

OECD-Norm: 50% des Medianeinkommens
  • Eine Person mit weniger als 1869 Franken pro Monat.
  • Ein Paar ohne Kinder mit weniger als 2803 Franken pro Monat.
Mal abgesehen davon, dass das Leben in der Schweiz nicht überall gleich teuer ist, sind beide Ansätze unbrauchbar, da sie relativ zur Vermögensverteilung in der Gesellschaft sind. Somit wären in einer Gesellschaft von ausschliesslich Milliardären und Millionären selbst immer noch über ein Fünftel „verarmt“. Deshalb empfiehlt es sich, die Armut an bestimmten Bedürfnissen und Leistungen anzuknöpfen:

Gemäss SchKG-Limiten des Grundbedarfs: „unpfändbares, garantiertes Existenzminimum“:
  • Alleinstehende Person: 1100 Franken.
  • Kinderloses Paar: 1550 Franken.

Zum anderen werden die Sozialpropagandisten der Skos nicht müde, immer neue Genüsse und Wünsche zum unbedingten Grundbedarf jedes menschlichen Daseins zu erklären. Als „situationsbedingte Leistungen“, die öffentlich finanziert werden müssen, gelten etwa: Handy, Ferienreise, neue Turnschuhe, periodische Ummöblierung, Koran-Unterricht, Kino, Konzert, Auswärts-Essen oder selbst der Besuch der schönen Van-Gogh-Ausstellung.


Die sieben edelmütigen Mitglieder der Caritas-Geschäftsleitung liessen sich 2008 mit 1.06 Millionen Franken entschädigen, was, vor Spesen, einem Durchschnittseinkommen von mehr als 151'000 CHF entspricht.

Urs Paul Engeler in der WeWo1.10, Seite 14f.

Samstag, 31. Januar 2009

Weniger IV-Bezüger und niedrigere IV-Renten

Die hoch verschuldete IV soll mit 0,4 mehr Mehrwertsteuerprozenten saniert werden. Da jetzt keine Mehrheiten für Steuererhöhungen gefunden werden dürften - überhaupt stossend, dass es solche in anderen Zeit gibt - will Doris Leuthard die entsprechende Volksabstimmung verschieben, obwohl von Bundesrat und Parlament bereits terminlich fixiert.

Es versteht sich von selbst, dass es keine neuen Einnahmen für die IV braucht. Auf der Einnahmeseite ist nicht das Problem. Das Problem ist die Ausgabeseite. Also ob es immer mehr Invalide geben würde, ts! Es gibt einfach immer mehr IV-Bezüger, das ist alles.

Nebst der Anzahl Leute, welche IV beziehen, müsste man auch über den Umfang der Leistungen sprechen. Der aktuelle Ansatz, nachdem die Höhe der Zahlungen am letzten versicherten Lohn gemessen wird, ist falsch. Richtig wäre, wenn man sich über das Existenzminimum Gedanken machen würde. Und dies liegt definitiv nicht bei 3'000 CHF pro Monat...

Weniger IV-Bezüger und niedrigere IV-Renten und das Problem wäre gelöst - ohne kollektivstrafende Steuerbelastungen.