Das Parlament hat der Schaffung einer Verfassungsgerichtsbarkeit zugestimmt. Das ist ein Fehler, welcher erst erkannt werden dürfte, wenn die linke Mehrheit diese eingeführt hat.
Die weltanschauliche und politische Grundhaltung fliesst in die Rechtssprechung ein.
Hans Wiprächtiger, SP-Bundesrichter im Beobachter
Mit der Verfassungsgerichtsbarkeit gebärden sich Bundesrichter als Herren, nicht als Hüter der Verfassung.
Martin Schubarth
3 Beispiele:
- SVP-Initiative "Einbürgerungen vors Volk" wurde 2003 als ungültig erklärt. Emmen wurde die Einbürgerung an der Urne verboten.
- Zug hat die bürokratische Kommission für Gleichstellung von Mann und Frau aufgehoben. Die Bundesrichter verpflichten den Kanton Zug dazu, eine Ersatzlösung zu treffen. Wer, wer und mit welchen Mitteln der Gleichstellungsauftrag künftig umgesetzen?
Die richtige Antwort wäre: Diese Aufgabe wird von den einzelnen Behörden selbst umgesetzt, innerhalb der bestehenden Budget. Die Gleichberechtigung ist in der Bundesverfassung vorgeschrieben, an welche sich auch unsere Beamten halten.
- Whistleblower Zopfi/Wyler beim Zürcher Sozialamt begingen Amtsgeheimnisverletzungen. Ihre Kritik wäre anders lösbar gewesen. Falsch:
Nach allem, was im Lauf der Berichterstattung über die Zustände im abgeschotteten Stocker-Reich ans Licht drang, war die Realität eine andere. Die Missbräuche wurden nicht nur toleriert, sie wurden systematisch begünstigt durch eine Kultur des Wegschauens, des gutmütigen bis naiven Vertrauens und der mangelhaften Kontrolle. Kritik wurde, wie Zopfi und Wyler glaubhaft darlegten, abgewimmelt und im Keim erstickt. Auf Fehlverhalten der sogenannten Klienten und die Laisser-faire-Einstellung der Sozialarbeiter hinzuweisen, galt als inopportun und als politisch inkorrekt. Monika Stocker persönlich schubladisierte konkrete Hinweise auf Betrugsfälle. Nicht nur die beiden späteren Whistleblowerinnen, auch die Polizei warnte vergeblich. Was nicht sein durfte, konnte nicht sein.
Philipp Gut in der WeWo1.12, Seite 22f
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