Wer soll über Einbürgerungsgesuche entscheiden dürfen?
Das Bundesgericht entschied am 9. Juli 2003, dass Einbürgerungen keine politischen Entscheide seien, sondern Rechtsanwendungsakte, dass man nicht mehr an den Urnen über Einbürgerungen abstimmen dürfe und dass ablehnende Entscheide zwingend zu begründen seien.
Roger Köppel in der WW18.08
Als Demokrat müsste das Volk der Souverän sein und auch in solchen Angelegenheiten abschliessend entscheiden können. Wenn man aber dem Volk die "Nüchternheit" zur rationalen Entscheidung abspricht, bricht man mit diesem Staatsverständnis.
Die Volksrechte und die Rechte der Volksvertreter bei Einbürgerungen wurden abgebaut, die Macht der Richter wurde gezielt vergrössert. Es ist ein Trend, der in der EU seit langem in zahlreichen, über Einbürgerungen weit hinausgehenden Bereichen des politischen Lebens zu beobachten ist. Die Entmachtung der Bürger und ihrer Parlamente zugunsten von Kommissionen und Gerichten wird selbst von EU-freundlichen Kommentatoren mittlerweile als grosses Problem der Union gewertet.
Roger Köppel in der WW18.08
Aber eben: Wenn man Demokrat wäre... :-)
2 Kommentare:
Diese Bemerkung ist natürlich lächerlich...
Es braucht objektive Kriterien, die generell-abstrakte Normen sind, d.h. Gesetze*. Und diese müssen angewendet werden!!!
Weder Volkabstimmungen in Gemeinden (nicht objektiv, politisch und mit finanziellen Mitteln beinflussbar), noch Ermessen bei Einbürgerungsbehörden (Do I really need to explain this?) sind angebracht, Amigo!
Das heisst, was es braucht ist striktere Überprüfung der Erüfllung von Einbürgerungskriterien! Es ist eine Frage der "Governance der Behörden".
Was Du benötigst ist dementsprechend eine Erweiterung der Gesetztestexten Einbürgerung und Entsprechende Paragraphen in den Bundesgesetzen über Verwaltungsverkehr (alter VwVG) und über Bundesrechtpflege (alter OG). Beide wurden neulich in einem neuen Gesetz vereint, dessen Name ich vergessen habe!
Was heisst das konkret?
- Es braucht wie man im Management sagt einen höher angesiedelten "Sign-Off" zur Einbürgerung, damit es nicht von unheilbar "roten" Behörden der untersten Schicht trotz Mangel in der Erfüllung der Kriterien durchgeschlichen wird.
Aber es ist doch manchmal einfacher die populistischen Argumente von Herrn Köppel zuzuhören, oder?
Deine Meinung lieber Crash?
LG aus dem Teamroom in Montreal,
P a.k.a. Dzi "denkt oft so wie Du, aber eben nicht immer"
* Da nützt der HSG Studium wieder ein bisschen!
ich stimme köppels "populistischer" argumentation nicht zu, da ich kein demokrat bin.
auch wenn kriterien und anwendung von einbürgerungsbestimmungen härter werden. es bleiben immer menschen, welche in den behörden (einbürgerungskomitee oder ähnliches) schlussendlich bestimmen. dass diese rot getränkt sind, ist in institutionalisiert - ansonsten wären sie ja in der privatwirtschaft.
Der Apell an eine "striktere Überprüfung der Erfüllung der Einbürgerungskriterien" ist zwar ein gut gemeinter Ansatz, doch könnte die grosse Systembereinigung damit weiter ausbleiben.
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