Dienstag, 20. Mai 2008

staatliche Anspruchsgruppen

Die aktuelle Titelgeschichte der Weltwoche zieht über die "Eliten" hier zu Lande her. Sie denuziert sie als "Besserwisser". Hier habe ich aber einige Vorbehalte gegenüber der Weltwoche.

Gleich wie der Verein der Staatsrechtsprofessoren das Recht zum absoluten Primat erhebt und ihm alles unterordnet, tut dies die Weltwoche mit der direkten Demokratie. Das ist ein klares Merkmal der SVP-Politik. Sie vergisst dabei aber, dass das Volk dumm und manipulierbar ist. Es muss nicht immer Recht haben. Schon gar nicht "Recht" im Sinne der Staatsrechtsprofessoren.

Vernünftig kann eine Meinung aber nur sein, wenn sie verschiedenste Blickwinkel und Ansprüche angemessen gewichtet, was bei einem Unterordnen unter einen einzigen Wert sicher nicht der Fall ist. Was gibt es denn so für Blickwinkel?

- juristisch: Hier muss man aufpassen, dass das Recht nicht zum Selbstzweck wird. Ein Recht ist nicht von Gesetztes wegen aufrecht zu erhalten. Es hat immer noch dem Wohle der Gesellschaft zu dienen.
- international: Unbestritten ist der zunehmende internationale Einfluss. Die Macht der Schweiz scheint zu verblassen. Insofern ist es auf längere Frist unrealistisch, davon auszugehen, dass die Schweiz überhaupt einen eigenen Standpunkt aufrecht erhalten kann.
- demokratisch: Wie gesagt, das Volk ist für mich kein geeigneter Massstab mehr. Wer das nicht glaubt, der soll mal am Nachmittag TV schauen, v.a. deutsche Talkshows...
- Staatseffizienz: Oft neigen "Expertenausschüsse" zur Ausdehnung staatlicher Kompetenzen. Dies ist sehr restriktiv zu handhaben. Wir brauchen einen schlanken Staat, damit dieser nicht zum Selbstzweck wird oder sogar eine Eigendynamik entwickelt.
- historisch: Die SVP zieht aktuell gerne die bisherige, 150-jährige Einbürgerungspraxis bei. Das ist sehr irrelevant, bei geänderten Rahmenbedingungen, welche sich selbst stets schneller ändern.
- wirtschaftlich: Oberstes Gut ist das Wohlergehen der Bürger. Um dies zu erreichen braucht der Staat Mittel. Diese hat er aus wirtschaftlichen Tätigkeiten. Die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts ist von fundamentaler Bedeutung für die gemeinsame Wohlfahrt.
- Umwelt: könnte auch noch ein Faktor sein - hier aber unbedeutend.

Was gibt es sonst noch für Blickwinkel und Anspruchsgruppen an das staatliche Funktionieren?



Und noch einen Nachtrag zur Einbürgerungsinitiative:
Eine Expertenkommission wäre durchaus geeignet, wäre die Einbürgerung ein Verwaltungsakt, der rechtlich begründet werden muss. Was mir aber grundsätzlich bei Einbürgerungsentscheiden fehlt, ist die Meinung, dass man jemanden nicht einbürgert, weil es schon zu viele Fremde in der Schweiz hat. Ein Urteil, das überhaupt nichts mit dem Einzelfall zu tun hat, sondern die Gesamtsituation in der Schweiz betrachtet. Dies wäre bei Annahme der Einbürgerungsinitiative möglich.

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