Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung des Friedens; sie verteidigt das Land und seine Bevölkerung. Sie unterstützt die zivilen Behörden bei der Abwehr schwerwiegender Bedrohungen der inneren Sicherheit und bei der Bewältigung anderer ausserordentlicher Lagen. Das Gesetz kann weitere Aufgaben vorsehen.
BV58,2
- Unterstützung ziviler Behörden
- Landesverteidigung, inkl. Raumsicherung
- Friedensförderung
Dies ist zu allgemein. Deshalb werden die Leistungen anhand eines Leistungsprofils spezifiert. Grundlage dazu ist / soll sein:
- Bedrohungslage, gestützt auf regelmässige und aktuelle sicherheitspolitische Berichte
- Aufgabenteilung: nur Armee, Armee unterstützend (und wie intensiv) oder keine Armee
Daraus ergeben sich inhaltliche, mengenmässige und zeitliche Anforderungen an die Armee, welche sie zu erfüllen hat. Diese Anforderungen aufzustellen, ist Aufgabe der Politik.
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