Die hoch verschuldete IV soll mit 0,4 mehr Mehrwertsteuerprozenten saniert werden. Da jetzt keine Mehrheiten für Steuererhöhungen gefunden werden dürften - überhaupt stossend, dass es solche in anderen Zeit gibt - will Doris Leuthard die entsprechende Volksabstimmung verschieben, obwohl von Bundesrat und Parlament bereits terminlich fixiert.
Es versteht sich von selbst, dass es keine neuen Einnahmen für die IV braucht. Auf der Einnahmeseite ist nicht das Problem. Das Problem ist die Ausgabeseite. Also ob es immer mehr Invalide geben würde, ts! Es gibt einfach immer mehr IV-Bezüger, das ist alles.
Nebst der Anzahl Leute, welche IV beziehen, müsste man auch über den Umfang der Leistungen sprechen. Der aktuelle Ansatz, nachdem die Höhe der Zahlungen am letzten versicherten Lohn gemessen wird, ist falsch. Richtig wäre, wenn man sich über das Existenzminimum Gedanken machen würde. Und dies liegt definitiv nicht bei 3'000 CHF pro Monat...
Weniger IV-Bezüger und niedrigere IV-Renten und das Problem wäre gelöst - ohne kollektivstrafende Steuerbelastungen.
Samstag, 31. Januar 2009
Weniger IV-Bezüger und niedrigere IV-Renten
Tags:
Abstimmung,
Ausgaben,
Existenzminimum,
IV,
MWSt.,
Sanierung,
Verschuldung
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
1 Kommentar:
Crisp and to the point!
Excellent!
Cheers from Fari Daheim in Sydney!
P
Kommentar veröffentlichen