Samstag, 26. Juni 2010

Strafrechtsrevision unumgänglich (schon wieder)

1983 begann das EJPD mit der Revision des Strafgesetzes. 2007 trat das revidierte Gesetz in Kraft.
Die bedingte Geldstrafe hat sich als Strafe nicht bewährt. Sie macht niemandem grossen Eindruck und hat deshalb kaum präventive Wirkung.
Wird die bedingte Geldstrafe abgeschafft, drängt sich meines Erachtens im Gegenzug und als Ersatz die Einführung kurzer Freiheitsstrafen auf.

Ich werde die Wiedereinführung der Landesverweisung zur Diskussion stellen. Diese Nebenstrafe macht den Tätern sehr grossen Eindruck. Sie wird im öffentlichen Gerichtsverfahren ausgesprochen und hat so eine stärkere präventive Wirkung als die administrativ verfügte ausländerrechtliche Ausweisung.
Eveline Widmer-Schlumpf, Verräterin, aber hier auf dem richtigen Weg, in einem Artikel in der NZZaS von Lukas Häuptli vom 6.6.10, Seite 11.

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