Samstag, 29. Oktober 2011

AVE-GAV zur Gewerkschaftsfinanzierung

Im Rahmen der Sozialpartnerschaft einigen sich Arbeitgeber mit Arbeitnehmer auf einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Durch einen Federstrich des Bundesrats kann dieser für die ganze Branche als gültig erklärt werden (Allgemeinverbindlicher (AVE)-GAV). Seit 2000 wurden jährlich 30-60 GAVs zu AVE-GAVs erklärt. Damit fällt ein Vollzugskostenbeitrag an - ein geringer Prozentsatz des Bruttolohns, welcher jährlich schätzungsweise 100 mCHF ausmacht. Ein Teil davon wird zur Suche und Bestrafung von Arbeitgebern verwendet, welche sich nicht an den AVE-GAV halten.
Was übrigbleibt, schütten sie ihrerseits zweckgebunden wieder an die jeweiligen Gewerkschaften und Arbeitnehmerverbände aus. Der Mechanismus ist ein bizarres Kartell der Selbstbedienung: Genommen wird von den einzelnen Angestellten und Firmen, verteilt wird an die Verbände. Das trägt Züge einer Zwangsmitgliedschaft. Dass längst nicht jeder Arbeitnehmer und jedes Unternehmen an dieser Segnung teilhaben möchte, zeigt der seit 1990 rückläufige Anteil gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmer und in Verbänden organisierter Arbeitgeber. «Ohne die Vollzugskostenbeiträge wären die Gewerkschaften längst tot», sagt ein Kenner.
Florian Schwab in der WeWo43.11, Seite 48f.

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