40 bis 45% der arbeitenden Immigranten aus dem Balkan oder der Türkei verabschieden sich via IV in die Altersrente, bevor sie 65 Jahre alt sind.
Bei den erwähnten Bevölkerungsgruppen leiden 75-80% der Renter an Gebrechen wie diffusen Schmerzen, Schleudertraumata oder psychischen Problemen, welche objektiv nicht nachweisbar sind.
Alex Baur in der WeWo28.11, Seite 24.
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Freitag, 5. August 2011
IV-Simulanten aus dem Balkan und der Türkei
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Sozialhilfe
Donnerstag, 16. September 2010
Schleudertrauma nicht mehr per se ein IV-Fall
Eine IV-Rente wegen eines Schleudertraumas kann künftig wie bei Schmerzstörungen ausnahmsweise nur dann zugesprochen werden, wenn der betroffenen Person eine «willentliche Überwindung ihre Leidens und der Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess nicht zuzumuten ist».
Dazu muss eine fachärztliche Diagnose vorliegen. In dieser müssen psychische oder körperliche Begleiterkrankungen von gewisser Dauer und Schwere beziehungsweise längerfristig erfolglose Behandlungsbemühungen aufgezeigt werden.
Kommt ein Arzt zum Schluss, dass eine Person nicht mehr arbeitsfähig ist, dürfen dies die IV-Behörden und die Gerichte laut Urteil nicht unbesehen übernehmen. Besonders sorgfältig sei zu prüfen, ob auch IV-fremde Faktoren berücksichtigt worden seien, wie «psychosoziale oder soziokulturelle» Belastungsfaktoren.
Urteil 9C_510/2010 vom 30. August 2010; BGE-Publikation in 20min
Donnerstag, 25. Juni 2009
Schleudertrauma
6 Männer und 3 Frauen aus Serbien-Montenegro im Alter von 23 bis 36 Jahren inszenierten innert dreieinhalb Jahren vier Verkehrsunfälle in den Kantonen Zürich und Schwyz. Damit ergaunerten sie 1 Mio. CHF. Wäre man Ihnen nicht auf die Schliche gekommen, hätten sie 5 Mio. CHF kassiert. Sie spielten dem Arzt Symptome eines Schleudertraumas vor. Er diagnostizierte 100%ige Arbeitsunfähigkeit. (20min vom 7.7.05)Da ein Schleudertrauma nicht abschliessend belegbar ist, dürfte es auch nicht als Unfall oder IV-Grund anerkannt werden. Sonst bewegen wir uns wieder im Bereich des "Transmedizinischen", des Homöopathischen, der Willkür.
Montag, 26. November 2007
Trendwende bei Schleudertraumaurteilen
Endlich ändert das Bundesgericht seine Praxis im Bezug auf Ansprüche resultierend aus einem Schleudertrauma. War höchste Zeit! Jetzt geht es nur noch darum, die über Jahre fälschlicherweise in die IV Aufgenommenen wieder auszuschliessen.
Wer hartnäckig genug über Beschwerden klagte mochten die Mediziner auch keine Ursache erkennen, der kam zu Geld. Die Versicherungen belohnten also nicht das Gesundwerden, sondern das Krankbleiben; kein Wunder, dass es immer mehr Invalide gab. Die Zahl der Renten schnellte seit 1990 von 165 000 auf 300 000 hoch, zwei Drittel der Neurentner leiden heute an Gebrechen mit «unklarer Kausalität» zu Deutsch: medizinisch nicht erklärbaren Beschwerden.
Da es bei den Haftpflichtversicherern Millionen zu holen gab, entstand eine Industrie aus Anwälten, Ärzten und Beratern (...) 1991 (...) fand sich der Schleudertraumaverband zusammen, der heute 3000 Mitglieder zählt. 1994 folgte die Rechtsberatungsstelle UP, für die inzwischen fünfzig Anwälte in der Deutschschweiz arbeiten. (...) Insgesamt bezahlten die Unfallversicherer allein für Schleudertrauma-Fälle bisher jährlich eine halbe Milliarde Franken, rund ein Drittel der Haftpflichtprämien.
(...) liessen sich die Schleudertrauma-Opfer von den Versicherungen mit einer geringen Summe «50 000 Franken scheinen Mode zu werden» abspeisen: «Das entspricht, leicht bösartig gesagt, den Kosten für die Überwachung durch einen Privatdetektiv.» (SZ)
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