Montag, 26. November 2007

Trendwende bei Schleudertraumaurteilen

Endlich ändert das Bundesgericht seine Praxis im Bezug auf Ansprüche resultierend aus einem Schleudertrauma. War höchste Zeit! Jetzt geht es nur noch darum, die über Jahre fälschlicherweise in die IV Aufgenommenen wieder auszuschliessen.
Wer hartnäckig genug über Beschwerden klagte mochten die Mediziner auch keine Ursache erkennen, der kam zu Geld. Die Versicherungen belohnten also nicht das Gesundwerden, sondern das Krankbleiben; kein Wunder, dass es immer mehr Invalide gab. Die Zahl der Renten schnellte seit 1990 von 165 000 auf 300 000 hoch, zwei Drittel der Neurentner leiden heute an Gebrechen mit «unklarer Kausalität» zu Deutsch: medizinisch nicht erklärbaren Beschwerden.

Da es bei den Haftpflichtversicherern Millionen zu holen gab, entstand eine Industrie aus Anwälten, Ärzten und Beratern (...) 1991 (...) fand sich der Schleudertraumaverband zusammen, der heute 3000 Mitglieder zählt. 1994 folgte die Rechtsberatungsstelle UP, für die inzwischen fünfzig Anwälte in der Deutschschweiz arbeiten. (...) Insgesamt bezahlten die Unfallversicherer allein für Schleudertrauma-Fälle bisher jährlich eine halbe Milliarde Franken, rund ein Drittel der Haftpflichtprämien.

(...) liessen sich die Schleudertrauma-Opfer von den Versicherungen mit einer geringen Summe «50 000 Franken scheinen Mode zu werden» abspeisen: «Das entspricht, leicht bösartig gesagt, den Kosten für die Überwachung durch einen Privatdetektiv.» (SZ)

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