- Wie bereits erwähnt, nimmt das schweizerische Aktienrecht zu wenig Rücksicht auf die "Staats- und Versorgungssicherheit eines Landes" und schützt Unternehmen welche "schwer ersetzbare Versorgungsleistungen erbringen" zu wenig. Dies ist wegen den zunehmenden Vermögen relevant, welche in absehbarer Zeit in die Schweiz investiert werden. Hier wäre laut Konrad Hummler eine "Liste dieser Sonderfälle" zu erstellen, bei welchen der Bundesrat gegen entscheidende Veränderungen im Aktionariat intervenieren kann.
- Dominique Bidermann, Ethos-Direktor, schlägt Lösungen gegen übertriebene Lohnsysteme vor (WW47.07, Seite 10). Mehr Transparenz ist lediglich die halbe Lösung. Die Aktionäre sollen eine Kontrolle über die Cheflöhne haben, z.B. in Form eines Lohnvorschlages, welches von den Aktionären abgesegnet werden muss. Damit müssen hohe Löhne detailliert und einleuchtend begründet werden können.
- Zu viele Aktionärsrechte können eine Unternehmung aber auch lähmen. So geschehen bei Spiegel-Chef Stefan Aust. Seine Unterstellten, die Mitarbeiter, besitzen 50.5 Prozent. Entsprechend äusserten seine Mitarbeiter ihren Unmut über ihren Chef an der GV und wählten ihn ab. Ausgerechnet in einem Jahr mit einer zweistelligen Umsatzrendite (Erich Wiedemann in der WW47.07, Seite 9). Hier treffen unterschiedliche Absichten/Motivationen problematisch aufeinander.
Montag, 26. November 2007
Schwächen des Aktienrechts
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