Samstag, 31. Mai 2008

Emrah E.

  • *1980 in der Türkei, im Alter von sechs Jahren in die Schweiz gekommen
  • mit 17 Jahren: Verurteilt wegen Diebstahls, Drohung und schwerer Verkehrsdelikte
  • mit 19 Jahren: nächste Verurteilung wegen "rund dreissig" Straftaten, die er als Mitglied einer Bande verübt hatte: Tätlichkeit, Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung, Hehlerei, Drohung, schwere Körperverletzung.
  • 4 Monate später überfällt seine Gang unter seiner Führung eine Diskothek und verletzt einen Türsteher mit einem Messer. Der Täter konnte nie identifiziet werden --> Verurteilung wegen Landfriedensbruch und unerlaubter Waffenbesitzt
  • 2. Juli 2003: Ausweisung für 7 Jahre. Nach einem Rekurs spricht das Bundesgericht von "einer seltenen Arroganz" und keinem Zeichen von Reue - nie wirklich integriert, weder einen Beruf erlernt noch regelmässig gearbeitet, etc.
  • 2005: illegale Einreise in die Schweiz
  • 20.7.05: Verurteilung deswegen und wegen Nötigung seiner Freundin (Telefonterror), Landesverweis auf unbestimmte Zeit

Als der junge Mann begriff, dass die Ausschaffung mehr als eine leere Drohung war (2005), schlug seine Überheblichkeit in Selbstmitleid um. (...) Emrah E. drohte [in der Türkei] der Einzug zum Militärdienst.
Anfangs 2008 verfügt Strassburg nun die Rückkehr des mittlerweile bald 28-jährigen Emrah E. in die Schweiz und spricht ihm ein Schmerzensgeld von 3000 EUR zu. Sein Anwalt forderte 500'000 EUR.
Emrah E. sei durch die missbräuchliche Ausschaffung derart traumatisiert worden, dass er auch in Zukunft kaum mehr richtig arbeiten könne. Der Weg in die IV ist vorgezeichnet - Emrah E. hat in Strassburg vom Täter zum Opfer mutiert.
Alex Baur in der WW22.08, Seite 16

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