Entweder gibt es ein Recht auf Einbürgerung - dann gibt es im Rechtsstaat auch eine entsprechende Rechtskontrolle. Oder es gibt, wie das bisher in vielen Bereichen der Fall war, kein Recht auf Einbürgerung - und dann soll man auch nicht nach einem Rekursrecht rufen.
Martin Schubarth in der WW22.08, Seite 18
Samstag, 31. Mai 2008
kein Rekurs bei demokratischen Entscheidungen
Tags:
Demokratie,
Einbürgerungen,
justitia,
Recht,
Rechtsstaat,
Rekurs,
Verwaltungsakt
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
1 Kommentar:
dum. aber das hat ja eine grosse mehrheit der schweizerbuerger begriffen...
natuerlich gibt es kein recht auf einbuergerung aber es gibt wie man hier in oz so schoen sagt: a fair go for everyone.
Kommentar veröffentlichen