Die Bezirksrichterin Carla Brodbeck entschied, dass es unstatthaft ist, die beiden Albaner beim Namen zu nennen. Dabei sind diese von sich aus über die SonntagsZeitung und die Rundschau an die Öffentlichkeit gelangt und werden, wie erwähnt, per Internet behördlich gesucht. Weiter komme es einer unnötigen Anprangerung gleich, auf die beiden polizeilich Gesuchten hinzuweisen.So eine Richterin ist unhaltbar, so wie diese beiden mutmasslichen Straftäter nichts in der Schweiz verloren haben.
Die Schweiz ist Mitglied von Interpol und anerkennt den albanischen Rechtsstaat über ein Rechtshilfeabkommen. Trotzdem stellt Brodbeck den beiden Albanern, bzw. ihrem Anwalt unentgeltlichen Rechtsbeistand in Aussicht.
In Anlehnung an Roger Köppel in der WW20.09, Seite 5.
Sonntag, 24. Mai 2009
„Ein albanisches Märchen“, richterliches Nachspiel
Was ist notwendig, um zwei Menschen, welche von Interpol noch wie vor weltweit zur Verhaftung ausgeschrieben werden dingfest zu machen?
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2 Kommentare:
Frau Brodbeck hat absolut recht mit Ihrer Entscheidung. Man kann nicht einfach Namen veröffentlichen!! Persönlichkeitsschutz solte Vorrang haben.
Persönlichkeitschutz soll Vorrang haben vor der Verfolgung von mutmasslichen Kriminellen? Dann kann ja keiner mehr geahndet werden.
> Man kann nicht einfach Namen veröffentlichen!
Also handelt Interpol illegal?! genau.
btw: auch sozialhilfeempfänger sollten mit namen publiziert werden. transparenz ist ein wirkungsvolles mittel gegen belastungen der gesellschaft.
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