Bei vorsichtigen Schätzungen von 360 Mrd. CHF an Steuerfluchtgeldern auf Schweizer Bankkonti aus Entwicklungsländern, ergäbe dies bei einem geschätzten Ertrag von 5% und einer Abgeltungssteuer von 35% auf den erzielten Zinsgewinnen 6.3 Mrd. CHF, welche den Entwicklungsländern unter Wahrung der finanziellen Privatsphäre ihrer Bürger überwiesen werden könnten, wodurch die Entwicklungshilfe von 2 Mrd. CHF getrost eingestellt werden könnte.
In Anlehnung an Charlotte Jacquemart in der NZZaS vom 20.12.09, Seite 44f.
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