Das Burkaverbot soll an Schulen gelten, wie auch „am Steuer (wegen geblitzt werden)“ und „in Katonen, wo ein Vermummungsverbot herrscht“. Zudem wird die „Möglichkeit des Burka-Verbots in Geschäften“ erwogen, wobei stichwortartig „Diebstahl bei Coop oder Gefährdung bei Banküberfällen“ erwähnt werden.
Mögliche Sanktionen: keine Einbürgerung von Burka-Trägerinnen und ihren Ehemännern und „keinerlei Spezialbehandlungen aus religiösen Gründen“ beispielsweise in Spitälern.
Heidi Gmür zitiert in der NZZaS vom 13.12.09, Seite 11 aus dem Entwurf eines Positionspapiers zu einem Burka-Verbot der FDP-Frauen
Der Grenchner Stadtpräsident Boris Banga hat eine Weisung erlassen, wonach nihct mehr bedingt wird, wer nicht identifizierbar ist; dies, nachdem sich eine Burka-Trägerin bei der Einwohnerkontrolle anmelden wollte, sich zunächst aber weigerte, ihr Gesicht zu enthüllen.
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