Montag, 21. Dezember 2009

Ausweitung der Rechte zugunsten von Immigranten

  • Seit 2001 ist Fürsorgeabhängigkeit kein Indiz mehr für fehlende Integration.
  • Seit 2002 reicht eine Ferienreise eines Flüchtlings in sein Heimatland, in dem er angeblich bedroht ist, nicht mehr für eine Aufhebung des Asyls.
  • Seit 2003 dürfen Verbrecher nicht mehr ausgewiesen werden, wenn sie nahe Angehörige in der Schweiz haben.
  • Seit 2004 ist ein „sicheres Land“ (safe country) allein kein Grund mehr zur Ablehnung eines Asylgesuchs.
Im Jahr 2005 betrafen 69.4 Prozent der vollstreckten Freiheitsstrafen Immigranten, zwanzig Jahre zuvor waren es noch halb so viele. Rund ein Drittel der Täter geniesst einen Asylstatus, knapp die Hälfte hat eine reguläre Aufenthaltsbewilligung.
Alex Baur in der WW51.09, Seite 13.

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