Dienstag, 4. März 2008

Deutschland kauf Hehlerware

Deliktisches Handeln durch den Staat ist nicht vorgesehen und in Deutschland wie in jedem anderen zivilisierten Land per Verfassung untersagt.

Zahlt ein Erwerber für Deliktsbeute, stellt sich die Frage, ob er den Täter zu seiner Tat angestiftet hat. Ein solcher Anfangsverdacht erhebt sich dann, wenn - wie hier der deutsche Staat - der Erwerber am Deliktsgut als Einziger ein enormes finanzielles Interesse hat.

Wenn der Staat sich über seine eigenen Gesetze hinwegsetzt, ist dies ungleich gefährlicher, als wenn Einzelnen mit ihren Steuern mogeln.
Schon einmal wandte sich die deutsche Regierung an die Schweiz mit dem Verdacht, dass jemand "ihrer Pflicht zur Anbietung von im Ausland gelegenem Vermögen nicht genügt, den inneren Wert der Auslandbeteiligungen oder deren Anbietungsfähigkeiten verschleiert..." habe, etc.. Dies war 1939 und betraf drei deutsche Juden mit Unternehmungen in der Schweiz. Dies um der Vollständigkeitshalber die Nazikeule auszupacken :-P.
Vera Delnon in der WW9.08, Seite 14.

Es scheint, als ob der deutschen Regierung alle Mittel erlaubt wären. So fühlt sich der Basler Strafrechtsprofessor Mark Pieth an "Hexenprozesse" erinnert: "Dort galt ja, je schlimmer die Tat, desto weniger muss sich der Ermittler ans Recht halten."

Deutschland hat versagt: Die Staatsquote beträgt 45.6 Prozent und geboten wird nicht ausserordentlich viel. Mörgeli verlgeicht den Deutschen Staat mit den Raubrittern, feudalen Faulenzern in Eisenrüstungen des Spätmittelalters: Gut geschützt kassieren sie bei den Bürgern ab. Sie haben notwendige Reformen verschlafen und so den den Anschluss verpasst - Modernisierungsverlierer.
In Anlehnung an Christoph Mörgeli in der WW9.08, Seite 24.

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