Donnerstag, 15. Mai 2008

Rheineck

Keiner der Bewerber habe am Gemeindeleben teilgenommen, heisst es, bei den Muslimen sei dies normal, Misch­ehen gebe es keine, sogar an einem Orientierungsabend der Gemeinde hätten die Kandidaten untereinander in ihrer Sprache geredet. Oft würden die Ehefrauen kein Deutsch verstehen. Einige seien durch arrogantes Auftreten und Reibereien mit Nachbarn aufgefallen, andere durch protzige Autos (auch Edin Lulic) – und man fragte sich, wie sie sich solche leisten könnten. Ein Kandidat lebt mit seiner sechsköpfigen ­Familie von der IV, doch der Mann wirke putzmunter. Bei Lulic war aufgefallen, dass er eine Neun-Millimeter-Pistole besitzt, aber bei keinem Schiessklub mitmacht. Ein offizieller Grund für eine Ablehnung der Einbürgerung ist das natürlich nicht – also beschränkte man sich auf die Standardfloskel «nicht integriert».
Und trotzdem, die 25 abgewiesenen Muslime intervenierten gegen die Ablehnung des Einbürgerungsgesuchs.
Die Sankt Galler Regierung hiess einen Rekurs gegen den Volksentscheid gut, der auf Initiative einer SP-Politikerin zustande gekommen war. Die Gemeindeversammlung von Rhein­eck musste im März 2007 nochmals abstimmen – und bestätigte das «Njet» in allen Fällen. Ein neuer Rekurs ist hängig.
Alex Baur in der WW20/08
Soll das wirklich so weiter gehen dürfen?

7 Kommentare:

amade.ch hat gesagt…

dass man gegen entscheide rekurs einlegen kann, ist in einem rechtstaat nichts als normal. Du selbst bist ja der master im rekurieren. protzige autos sind nun wirklich kein ablehnungsgrund, der rest schon. ich habe da weitgehend vertrauen in die einbürgerungskommissionen.

hardman hat gesagt…

und genau ich bin auch ein gutes beispiel für das rekurrieren. nicht weil ich unrecht behandelt wurde, sondern aus prinzip, aus trotz gegen das system. genau gleich wie jene aussichtslosen nicht-schweizer. ein rekurs erübrigt sich. das gibt lediglich einen administrativen und teuren leerlauf.

amade.ch hat gesagt…

das stimmt, aber dieser leerlauf ist im rahmen des gesetzes eben erlaubt. was genau ist dann Deine aussage?

hardman hat gesagt…

aussage hier: das volk lag richtig. --> keine willkür bei einem volksentscheid. die gerichte brauchten etwas länger, um dies zu kapieren. das kostet unnötig.

weiter bin ich nicht der meinung, dass die einbürgerung ein rechtsakt ist. folglich muss sie folgende kriterien des völkerrechts auch NICHT erfüllen:
- ausschluss von willkür
- rekursmöglichkeit

amade.ch hat gesagt…

ok. jetzt müsstest Du nur noch plausibel erklären können, warum ein solcher volksentscheid nicht willkürlich sein kann.

und dann widerspricht diese idee auch Deinen aristokratischen anfällen, die Du so alle paar monate hast. nach Dir müsste ein expertengremium ja besser urteilen können, als das (möglicherweise) dumme volk. wieso gilt das hier auf einmal nicht mehr?

hardman hat gesagt…

aus meiner sicht darf das urteil ja willkürlich sein, da es kein verwaltungsakt ist, der begründet sein muss, sondern ein politischer, demokratischer entscheid.

zum expertengremium: ich bin jetzt wieder überzeugter demokrat. allerdings nur mit zensuswahlrecht. es dient der ruhe im pöbel, wenn er in die politische bestimmung miteinbezogen wird. jedoch sollten jene, welche mehr steuern bezahlen, auch mehr zu sagen haben. vgl. aktiensimmrecht: one share - one vote; 1000 shares - 1000 votes...

amade.ch hat gesagt…

mit demokratie hätte das nun sowas von gar nichts zu tun. was Du meinst, ist plutokratie.

aber ich spüre den unterton schon heraus: Du bist gar nicht an einem fairen verfahren interessiert. überrascht mich nicht.