Aus dem Strategiepapier zum Projekt „Rubik“; Markus Städeli in der NZZaS vom 06.09.09, Seite 38f.
- Die finanzielle Privatsphäre des Kunden bleibt nachhaltig garantiert.
- Die internationale Marktposition der Schweiz in der Verwaltung von Privatkunden-Vermögen wird gestärkt.
- Es kann ein freier Zugang zu den Finanzmärkten der Vertragsländer erreicht werden. Das heisst insbesondere, dass die Diskriminierung der Schweizer Banken auf der Basis des nationalen Rechts aufgehoben wird.
- Die steuerliche Erfassung der Kapitalerträge hat Abgeltungs-Charakter. Der Kunde braucht seine Vermögenswerte in der Schweiz nicht in der Steuererklärung aufzuführen.
- Die einzelnen Vertragsländer erhalten sofort den voll geschuldeten Steuerbetrag.
- Die Vermögenswerte gewisser Kunden werden nach Ablauf der Verjährungsfristen entkriminalisiert.
- Es liessen sich allfällige, mit einer Steueramnestie verbundene Strafzinsen erfassen.
- Das Geschäftsmodell „im Einklang mit dem Steuerrecht“ wir ausgebaut, und Bankmitarbeiter werden vor Strafverfolgung geschützt.
Mittwoch, 14. Oktober 2009
Ideen für eine neue Schweizer Finanzplatzstrategie
Tags:
Banken,
Finanzplatz,
Privatsphäre,
Quellsteuer,
Schutz,
schweiz,
steuern,
Strategie,
Vermögensverwaltung
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen