Die Tätigkeit der Banken ist so schwierig und vielgestaltig, dass man nicht an eine staatliche Kontrolle denken kann. [...] Vor allem aber würde die amtliche Kontrolle den Verantwortungssinnn der Verwaltungsorgane schwächen und die Verantworltichkeit des Staates in gefährlicher Weise in Mitleidenschaft ziehen.
Hans Geiger, emeritierter Prof. für Bankwirtschaft an der UniZH in der WeWo29.11, Seite 19, zitiert aus der Botschaft des Bundesrates zum Erlass des Bankengesetzes von 1934.
Mittwoch, 27. Juli 2011
Bankengeschäft zu komplex für Amtsstuben
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