Auch wenn das ein etwas langes Zitat ist, sehr treffend formuliert!
Als das Anti-Rassismus-Gesetz 1994 dem Souverän vorgelegt wurde, pries der Bundesrat die Vorlage als Waffe gegen Neonazis und Schoah-Leugner an. Die freie Meinungsäusserung, so wurde dem Volk vorgegaukelt, werde dadurch nicht tangiert. Als Beispiel wurde immer wieder der unbedachte Stammtisch-Spruch bemüht, der nicht vom Gesetz tangiert werde. Zwölf Jahre nach der Einführung des ARG straft die Realität alle Versprechungen Lügen.
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) hat 431 ARG-Urteile zusammengetragen, die seit der Einführung der Strafnorm gefällt wurden. Die Zahl der Prozesse gegen Neonazis lässt sich an einer Hand abzählen. In den allermeisten Fällen urteilten die Richter über allenfalls geschmacklose, aber harmlose Äusserungen – oder über gezielte Attacken gegen politische Gegner.
Rund die Hälfte der Anti-Rassismus-Verfahren wurde eingestellt, ohne dass es zu einer Anklage kam. Von den Angeklagten wurden zwanzig Prozent freigesprochen. Fast zwei Drittel der Anzeigen waren mithin unbegründet. Verurteilungen werden nur selten angefochten, das Bundesgericht hatte bislang über lediglich 24 ARG-Fälle zu entscheiden. Offenbar ziehen es die Verurteilten vor, die Busse zu zahlen und die Faust im Sack zu machen.
Die Statistik entlarvt die Strafnorm als Instrument der Zensur. Nicht die Verurteilung von Straftätern steht im Vordergrund. Das Verfahren an sich und die damit verbundenen Schikanen erfüllen, unbesehen von der Schuldfrage, den erzieherischen Zweck vollauf: Jedermann soll sich genau überlegen, was er sagt – und im Zweifelsfall schweigen. Denn nicht die Strafe und nicht die Einsicht, sondern die Selbstzensur ist das Endziel jeder Zensur.
Zur Verunsicherung trägt auch die Widersprüchlichkeit der ARG-Urteile bei. Der englische Begriff «Nigger» etwa ist verboten, das deutsche Pendant «Neger» (vorläufig noch) erlaubt. «Scheiss-Schweizer» darf in Zürich (anders als im Kanton Zug) nicht gesagt werden, die Aussage «Ich traue grundsätzlich keinem Schweizer» (geäussert von einem jüdischen Mitarbeiter der Bergier-Kommission) dagegen wird toleriert. Das heisst aber nicht, dass dieselbe Aussage über Muslime straffrei wäre. Jeder Fall ist für sich zu beurteilen, eine klare Linie ist nirgends erkennbar.
Das ARG wird von linken Politiker missbraucht, rechtsbürgerlichen Exponenten "den Ruch krimineller Machenschaften oder zumindest ein Rassisten-Etikett anzuhängen". Der grüne Burgdorfer Rechtsanwalt Daniel Kettiger, welcher systematisch User des SVP-Forums vor Gericht zieht, benutzte eine ARG-Klage auch in seinem Wahlkampf im Sommer 2005 gegen zwei SVP-Kandidaten um diese aus dem Rennen zu werfen.
Alex Baur in der WW16.08, Seite 40ff.
Sehr stossend! Das Anti-Rassismus-Gesetz gehört per sofort abgeschaft! Der Missbrauch durch linke Politiker steht in keinem Verhältnis zum "Mehrwert", den es gegenüber dem schon seit jeher bestehenden Schutz vor Beleidigungen bringt.
4 Kommentare:
könntest du deine vorbehalte etwas konkretisieren? siehst du keinen unterschied zwischen meinungsäusserungsfreiheit und einem diktatorischen einparteiensystem, das vorschreibt, was man zu denken hat?
ach hardmann...
glaubst du, dass das noch jemand liest?
du hast das Thema schon viel zu oft totgetrampelt...
rasier dir doch eine Glatze
> glaubst du, dass das noch jemand liest?
offensichtlich hats jemand gelesen - und sogar noch kommentiert.
> du hast das Thema schon viel zu oft totgetrampelt...
und trotzdem sind solch stossende gesetze immer noch rechtlich bindend.
> rasier dir doch eine Glatze
hatte ich ja schon. na und?
wie gesagt: Meinungsäusserungsfreiheit! ...und zwar nicht nur für linke Träumer, sondern auch für Leute, die Probleme beim Namen nennen möchten.
> ach hardmann... glaubst du, dass das noch jemand liest?
Das lesen mehr als du denkst. Für mich sind die meisten Artikel hier eine super Zusammenfassung von Zeitungen/Magazinen, die mich interessieren.
Und ja, es interessierte mich. Ich wusste nicht, was mit dem Antirassismusgesetz konkret getrieben wird.
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