
Vier der fünf [Bundes-]Richter der strafrechtlichen Abteilung kamen [am Montag] zum Schluss, dass das Plakat das Verbot der Rassendiskriminierung nicht verletzt habe. (20min)
Redefreiheit, Atheismus, freie Marktwirtschaft, ein schlanker Staat und Meritokratie
Vier der fünf [Bundes-]Richter der strafrechtlichen Abteilung kamen [am Montag] zum Schluss, dass das Plakat das Verbot der Rassendiskriminierung nicht verletzt habe. (20min)
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