Der Bundesrat und die UBS haben Stellung zu einer Klage gegen die Schweizer Bank vor einem Gericht in Miami bezogen. Sie fordern die Justiz auf, die Klage der US-Steuerbehörde, welche die Herausgabe von 52'000 UBS-Kundendaten verlangt, nicht weiter zu verfolgen.
In einem Brief, welcher am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters vorlag, schreibt der Bundesrat, eine solche Informationspflicht würden die Souveränität der Schweiz und das internationale Recht verletzen.
Das Schweizer Gesetz verbiete die Herausgabe von vertraulichen Informationen an ausländische Regierungen, wenn die Anfrage dafür nicht über die amtlich vorgesehenen Kanäle eingetroffen sei. Das Vorgehen gegen die UBS bezeichnete der Bundesrat als übermässig angelegte «Fisch-Expedition», welche mit der gültigen Rechtsgrundlage unvereinbar sei. (NZZ)
Freitag, 1. Mai 2009
Schweizer Bitte um Rückzug der US-Klage
Tags:
Amtshilfe,
Bundesrat,
Fishing,
justitia,
Klage,
Prozess,
Recht,
Rechtsgrundlage,
Rechtsweg,
Schweizer Recht,
Souveränität,
steuern,
UBS,
USA
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen