Die vollziehende Gewalt ist an Gesetz und Recht gebunden.
Artikel 20 III, deutsches Grundgesetz
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des deutschen Bundesrechts.
Artikel 25, deutsches Grundgesetz
Zu den Fundamenten des Völkerrechts zählt die Achtung der Souveränität anderer Staaten.
Wilhelm Hansen in der NZZaS vom 8.4.12, Seite 19.
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