Der Fall illustriert die Untauglichkeit der damals sicher in bester Absicht vom Schweizervolk angenommenen Antirassismusstrafnorm. Man hoffte wohl, taktlosen Unsinn und gegen einzelne Bevölkerungsgruppen gerichtete Schmähungen durch sprachpolizeiliche Verbote aus der Welt zu schaffen. Es war gut gemeint, aber das Gesetz funktioniert nicht. Der Paragraph ist nicht nur zu einem Damoklesschwert für publizistische Tätigkeiten geworden, weil er den freien Austausch von Argumenten mit der Aussicht auf strafrechtliche Verfolgung oder moralische Ächtung behindert, sondern er greift, was seine Befürworter immer verneint haben, tatsächlich in wissenschaftliche Auseinandersetzungen ein.Das Interview zum ARG mit Daniel Jositsch ist so gut, dass ich ALLEN empfehle, zumindest diese Ausgabe der Weltwoche käuflich zu erwerben. Generell ist diese Ausgabe dermassen gut, dass ich von einem Zusammenfassen sämtlicher guter Artikel diese Woche absehe. Blogpause.
Wie abscheulich bestimmte Meinungen und Einschätzungen auch immer sein mögen, sie sind mit Argumenten und nicht mit dem Gesetzbuch zu bekämpfen.
Roger Köppel in der Weltwoche 4.08.
Donnerstag, 24. Januar 2008
Scheiss ARG
Die Weltwoche ist wegen Rassimus vor Gericht. Grundlage ist das beschissene Antirassismusgesetz:
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1 Kommentar:
Du wartest also, bis sie wieder scheiss schreiben? das ist natürlich vernünftig...
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