Sorgt sich nun unsere Gesundheitspolitik um Alkoholkranke und Koma-Trinker, wendet sie ihre Teilnahme mit Recht an hilfsbedürftige Gruppen. Nimmt sie aber deren Exempel, um auch gleich die Mehrheit mit Restriktionen zu belegen, so verdient dies Widerspruch. Jugendschutz und Aufklärung sind gut, übergreifende Gängelung ist übel. Unsereins ist beim Trinken schon mit einem Schwips zufrieden. Doch gegen das Regime der Verbote würden wir jederzeit ein Recht auf Rausch behauptenBuchtipp: Peter Richter, Über das Trinken.
Joachim Güntner in der NZZ 121 vom 25.05.2011, Seite 49.
Sonntag, 19. Juni 2011
Gegen ein Regime der Verbote - auch bei Alkohol
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