Sonntag, 11. September 2011

Gemeinden brauchen ein Recht auf Kantonswechsel

Die Schweiz hat zu viele Kantone. Bundesweit Zusammenschlüsse zu verordnen ist aufgrund des Stimmenvertretungen systematisch unmöglich: Die kleinen würden sich massiv dagegen wehren – und hätten zusammen ein blockierendes Gewicht.

Eine einfache Lösung bestünde aber in einer Änderung der Bundesverfassung (Art. 53, Absatz 3):
  • Gemeinden haben ein Recht auf einen Kantonswechsel. 
  • Der bisherige Kanton hat kein Recht, die entsprechende Entscheidung zu blockieren. 
  • Der Zielkanton kann der Gemeinde die Aufnahme verweigern. 
Um einen Anreiz zu effizienten Strukturen zu schaffen, würden gleichzeitig die Beiträge aus dem Nationalen Finanzausgleich (NFA) jährlich um real 2% reduziert.

Idee von Henner Kleinewefers, Ökonom an der Uni Freiburg, in der WeWo34.11, Seite 43.

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