Wie gefährlich ist es für eine Bank eigentlich, wenn in den USA Anklage gegen sie erhoben wird?
[Die USA] verfügen natürlich in letzter Instanz über Instrumente, die es anderen Banken verbieten, mit einem spezifischen Institut zusammenzuarbeiten.
Dieses Kooperationsverbot würde dann aber nur in den USA gelten.
Nein, alle anderen Banken auf der Welt würden die Zusammenarbeit mit dieser spezifischen Bank ebenfalls einstellen – einstellen müssen. Das Bankgeschäft wird dadurch für die Bank, die unter Anklage steht, sehr schwierig. Wenn das angeklagte Finanzinstitut zum Beispiel von US-Banken eine Milliarde Dollar zugute hätte, würde es ihr zumindest vorübergehend verunmöglicht, diese zurückzuerhalten. Sämtliche Guthaben würden für unbestimmte Zeit blockiert. Das wäre existenzgefährdend.
Auch wenn sich das Verfahren in den USA abspielt?
Unsere Kunden halten in ihren Depots US-Wertschriften in bedeutendem Umfang. Diese Wertschriften sind in den USA deponiert. Im schlimmsten Fall, für den es keine Anzeichen gibt, könnten die USA diese Wertpapiere vorübergehend einfrieren.
Es gibt politische Kreise, die sagen, die Schweiz dürfe keine Konzessionen beim Bankgeheimnis machen, sie solle gar nicht erst verhandeln und auf das Ultimatum nicht eingehen.
Diese Forderung ist wegen der Verhandlungsmacht der USA weltfremd. Die Schweiz würde ja nicht im Gegenzug alle amerikanischen Vermögenswerte in der Schweiz blockieren.
[Voraussichtlich wird FATCA 2014 eingeführt.] De facto läuft das auf einen automatischen Informationsaustausch hinaus und bedeutet das Ende des Schweizer Bankgeheimnisses gegenüber den USA.
Martin Scholl, CEO ZKB im Interview von Roger Köppel und Pierre Heumann in der WeWo32.11, Seite 32ff.
Donnerstag, 15. September 2011
Globale Allmacht amerikanischer Anklagen
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